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16.09.2015

Verfassungswidrige Strafen

Sozialgericht Dresden schließt sich Bedenken Gothaer Richter an. Oskar Lafontaine sieht sozialen Frieden durch Hartz IV und Lohndumping gefährdet

Von Susan Bonath
Ende Mai erklärte das Sozialgericht Gotha Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene für grundgesetzwidrig. Es überwies die Frage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Das Existenzminimum stehe in Deutschland jedem, selbst Strafgefangenen zu, heißt es in der Beschlussvorlage. Es dürfe nicht deshalb entzogen werden, weil jemand Auflagen des Jobcenters nicht einhalte. Damit verstoße das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) gegen Menschenwürde und Berufsfreiheit...

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