Zum Inhalt der Seite
11.06.2015

Konzepte nach Kassenlage

Rechtsanwältin kritisiert, von Hamburger Unternehmen erstellte niedrige Mietobergrenzen

Von Susan Bonath
Wie teuer Bezieher von Grundsicherung wohnen dürfen, bestimmen die Kommunen. Die Folge sind unrealistisch niedrige Mietobergrenzen. Zwar urteilte das Bundessozialgericht (BSG) 2009, dass Landkreise und Städte dafür ein »schlüssiges Konzept« vorweisen sollen. Dieses hat unter anderem die Hamburger Firma »Analyse & Konzepte« für über 70 Kommunen erstellt. Doch auch das Unternehmen drückt offenbar die Mietobergrenzen nach Kassenlage der Auftraggeber. Das zumindest mein...

Artikel-Länge: 3805 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90