11.06.2015
Konzepte nach Kassenlage
Rechtsanwältin kritisiert, von Hamburger Unternehmen erstellte niedrige Mietobergrenzen
Von Susan Bonath
Wie teuer Bezieher von Grundsicherung wohnen dürfen, bestimmen die Kommunen. Die Folge sind unrealistisch niedrige Mietobergrenzen. Zwar urteilte das Bundessozialgericht (BSG) 2009, dass Landkreise und Städte dafür ein »schlüssiges Konzept« vorweisen sollen. Dieses hat unter anderem die Hamburger Firma »Analyse & Konzepte« für über 70 Kommunen erstellt. Doch auch das Unternehmen drückt offenbar die Mietobergrenzen nach Kassenlage der Auftraggeber. Das zumindest mein...
Artikel-Länge: 3805 Zeichen


