27.04.2015
Eigentum und Geopolitik
Die Europäische Union will ein Antimonopolverfahren gegen Gasprom einleiten. Worum geht es in diesem Streit?
Von Reinhard Lauterbach
Paragraph 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert das Eigentum als Recht dessen, der es innehat: »Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder die Rechte Dritter entgegenstehen, mit dieser nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen«. Man mag darin eine Tautologie erkennen: Eigentum ist, womit ich in der beschriebenen Weise umgehen kann.
Nur ein überschaubares Häuflein unbelehrbarer Marxisten behauptet, dass mit dem Eige...
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