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03.03.2015

Existenzfrage ans Amt delegiert

Hartz IV: Welche Wohnkosten sind »angemessen«? Das Verfassungsgericht prüft

Von Susan Bonath
»Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt«, heißt es in Paragraph 22 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Und weiter: »... soweit diese angemessen sind«. Was »angemessen« ist, müssen die Jobcenter selbst festlegen. Das Sozialgericht (SG) Mainz hält diese Passage für zu unbestimmt und damit verfassungswidrig. Der Gesetzgeber dürfe die Ausgestaltung des Anspruchs auf ein soziokulturelles Existenzminimum nicht an Ve...

Artikel-Länge: 3723 Zeichen

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