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27.01.2019 / Presseerklärung

Schuldenbremse soll in Landesverfassungen von Berlin und Brandenburg

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit haben sich SPD, CDU, Linke und Bündnisgrüne in Berlin und Brandenburg offenbar darauf verständigt, die sogenannte Schuldenbremse in die beiden Landesverfassungen aufzunehmen. Das berichtet die Tageszeitung junge Welt in ihrer Montagausgabe.

Im Brandenburgischen Landtag ist für Donnerstag bereits eine erste Beratung angesetzt. jW liegen zudem Entwürfe aus dem Hause des Finanzsenators vor, die ebenfalls die Festschreibung des Kreditverbots in der Verfassung vorsehen und zusätzliche Gestaltungsspielräume über Extrahaushalte verhindern sollen.

Vor zehn Jahren hatte die Fraktion Die Linke im Bundestag als einzige Partei gegen die Verankerung der »Schuldenbremse« im Grundgesetz gestimmt.