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Klar zum Ostseetörn

Auftakt in Kiel

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Der jW-Stand am Kieler Germania-Hafen
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Passagiere und jW-Mitarbeiter an Bord der Albin Köbis
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Bordbeflaggung
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Kein Schutzgeldkassierer - bloß jW-Redakteur
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.06.2010, Seite ,

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

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