Polizeiaufmarsch im Schanzenviertel
Gewalt nach außen und innen sind zwei Seiten derselben Medaille. Ein Manöver in der Großstadt Hamburg zur Bekämpfung von Unruhen und Aufständen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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