Mit der Kamera dabei: Anja Neumann
»Schon als Kind habe ich gern fotografiert. Was mich dabei motiviert? Eine gute Frage. Meine Antwort: Die schönen Dinge per Foto festzuhalten, das ist einfach ein guter Ausgleich für mich. Man braucht einfach auch das Schöne für ein gutes und ausgewogenes Leben.«
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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