Mit der Kamera dabei: Uta Mader
»Im
Alter von etwa 20 Jahren habe ich begonnen zu fotografieren. Das war
in den 1960ern. Bei einem Freund habe ich ein kleines
Fotolabor genutzt. Damals waren es vor allem Fotos von Freunden und
Bekannten, weniger von Sehenswürdigkeiten. Später waren es
vorwiegend Erinnerungsfotos von meinen Reisen. Mein Motiv ist, das
festzuhalten, was mir wichtig ist.«
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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