Ist das Emanzipation, oder soll das weg?
Von Gisela Notz
Nach dem 1949 verabschiedeten Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland sind Männer und Frauen gleichberechtigt. »Von allem die Hälfte« oder »halbe-halbe« forderten Frauenpolitikerinnen, Gleichstellungsbeauftragte und Frauenforscherinnen schon lange. Patriarchat und Kapitalismus wurden nicht in Frage gestellt. Dass es wenig nützt, die Hälfte vom verschimmelten Kuchen zu fordern, sondern der Umbau der Bäckerei notwendig wird, ist bei den bürgerlich-liberalen Feministinnen nicht angekommen. Das wird vor allem am Beispiel der Militarisierung deutlich.
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren es überwiegend Frauen, die »Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus« auf ihre Fahnen geschrieben hatten. Das GG sah nach dem Willen des Parlamentarischen Rates keinerlei Wehrverfassung, sondern einen waffenlosen Staat vor. Politiker aller Parteien sprachen sich gegen die Wiederbewaffnung aus, und die Menschen wähnten sich sicher. Als 1950 nach Beginn des Koreakrieges die Parolen über eine Gefahr aus dem Osten zunahmen, vor der sich auch die neugegründete Bundesrepublik schützen müsse, und als bekanntwurde, dass Bundeskanzler Adenauer die Wiederbewaffnung für die Bundesrepublik vorbereiten ließ, wuchs die Angst, dass eine Aufrüstung der Bundesrepublik die Gefahr eines erneuten Krieges beinhalten würde.
Frauen schlossen sich in Frauenfriedensinitiativen zusammen, um gegen die Wiederbewaffnung zu protestieren. Viele Menschen konnten gar nicht glauben, dass es sich bei den Äußerungen der Politiker, Deutschland wolle nie wieder Krieg und die deutsche Wehrmacht sollte der Vergangenheit angehören, lediglich um Lippenbekenntnisse gehandelt hatte.
Schritt für Schritt ins Militär
Im März 1956 wurde die Änderung des GG, die zur Wiedereinführung der Wehrpflicht notwendig war, gegen 19 SPD-Stimmen, darunter drei Frauen, vom Bundestag beschlossen. Trotz aller Proteste trat am 21. Juli 1956 ein Gesetz in Kraft, das alle Männer vom 18. Lebensjahr an zum Dienst an der Waffe verpflichtete. Frauen wurde der Dienst mit der Waffe verboten. Eine Öffnung der Bundeswehr oder gar die Wehrpflicht für Frauen waren kein Gegenstand öffentlich geführter Diskussionen. Seit 1968 können 18- bis 25jährige Frauen nach Artikel 12 a Absatz 4 GG allerdings im Verteidigungsfall zu Dienstleistungen im zivilen Sanitätsdienst der Bundeswehr verpflichtet werden.
Nachdem in den 1970er Jahren ein erheblicher Ärztemangel im Sanitätswesen der Bundeswehr festgestellt worden war, wurde im Juni 1975 eine Änderung des Soldatengesetzes beschlossen. Nach Paragraph 1 Absatz 3 konnten Frauen aufgrund freiwilliger Verpflichtung Berufssoldatin oder Soldatin auf Zeit des Sanitätsdienstes werden. Die Debatte zeigte rasch, dass es weniger um Personalprobleme als vielmehr um (militär-)politische Interessen ging: Durch die Einbeziehung von Frauen sollte eine Zivilisierung innerhalb des Militärs bewirkt werden.
Die »Neue Frauenbewegung« war im Hinblick auf die Beteiligung von Frauen am Militärdienst gespalten. Alice Schwarzer und die von ihr herausgegebene Emma plädierten im Juni 1978 für die Gleichstellung von Frauen in allen (Macht-)Bereichen; dazu zählte sie auch das Militär. Andere liberale Feministinnen argumentierten ebenso für die Einbeziehung der Frauen in den Militärdienst, mit dem Argument, dass damit endlich »das letzte Berufsverbot« für Frauen fallen müsse. Das Courage-Kollektiv hingegen hinterfragte den Wehrdienst generell und lehnte ihn ab. Es wollte nicht, dass eine Institution für Frauen geöffnet wird, die generell der menschlichen Emanzipation entgegensteht. Im Juni 1979 traten Gewerkschaftsfrauen und Frauen aus autonomen Zusammenhängen mit einem Aufruf »Frauen in die Bundeswehr? – Wir sagen nein!« an die Öffentlichkeit. Sie vertraten die Position, dass sich ein würdiges Leben für alle nur entfalten kann, wenn die Gesellschaft entmilitarisiert wird.
Seit Januar 2001 stehen Frauen neben den zivilen auch sämtliche militärische Laufbahnen offen. Wie kam es dazu?
Die Elektronikerin Tanja Kreil hat das vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten. Frauen können gemäß dem Urteil, das unter Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz die Öffnung aller Dienste in den Streitkräften für Frauen fordert, überall dabei sein. Die Idee für die EU-Klage hatten Alice Schwarzer und die damalige Staatssekretärin im Verteidigungsministerium, Michaela Geiger (CDU). Unterstützt wurden sie vom Bundeswehr-Verband.
Teilhabe am Krieg
»Kleiner Unterschied abgeschafft«, titelte die Emma (4/2000). Die ersten Bewerberinnen rückten bald ein. Die Zeitschrift fragte nicht, ob sie sich damit auseinandergesetzt hatten, dass die Bundeswehr gerade mit einem Beschaffungsplan von 210 Milliarden D-Mark für Kriegsgeräte in eine Angriffsarmee umgebaut worden war. Nach der Änderung des GG am 19. Dezember 2000 ist auch der Dienst an der Waffe für Frauen nicht mehr kategorisch ausgeschlossen. Der zweite Satz des Artikels 12 a Absatz 4 GG lautet nun: Frauen »dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden«. Sie können aber verpflichtet werden, zivile Dienste im Sanitäts-, Heil- oder Lazarettwesen zu leisten, wenn der Bedarf nicht freiwillig gedeckt wird.
Die Bundeswehr ist kein »Arbeitgeber« wie jeder andere. Sie ist eine Institution, die täglich für den Ernstfall übt, auf absolutem Befehl und Gehorsam aufgebaut ist. Sie schafft keine Arbeitsplätze, sondern »Todesplätze« (Robert Jungk). Denn gleiche Teilhabe an militärischen Positionen bedeutet auch gleiche Teilhabe an kriegerischen Auseinandersetzungen, an Auslandseinsätzen und an der Tötungsindustrie. Gleichberechtigung hätte auch mit der Abschaffung der Dienste für alle erreicht werden können.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages erstellten im August 2003 ein Gutachten zur Zulässigkeit einer Dienstpflicht auch für Frauen und hielten fest, dass sie nur nach einer Verfassungsänderung möglich sei. Dem Grundsatz der Gleichberechtigung für Männer und Frauen könnte entsprochen werden »durch Erstreckung der Dienstpflicht auf Frauen oder durch komplette Abschaffung der Dienstpflicht«.
Am 1. Juli 2011 wurde die Bundeswehr zur Freiwilligenarmee; seitdem ist die Wehrpflicht ausgesetzt. Gleichzeitig wurde ein freiwilliger Wehrdienst geschaffen, der Männern und Frauen gleichermaßen offensteht. Das Ende der Dienstpflicht gilt jedoch ausschließlich in Friedenszeiten, im Spannungs- oder Verteidigungsfall kann sie wieder aktiviert werden.
Das dauerte keine 15 Jahre. Schon am 5. Dezember 2025 wurde ein neues Wehrdienstgesetz im Bundestag beschlossen. Der Wehrdienst bleibt zunächst für alle freiwillig. Wehrerfassung und Musterung werden wieder eingeführt. Betroffen sind alle jungen Menschen ab 18 Jahren, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2008. Sie bekommen einen Fragebogen zur sogenannten Wehrdiensttauglichkeit zugeschickt. Junge Männer müssen diesen seit Anfang Januar ausfüllen, Frauen dürfen das (zunächst) freiwillig tun. Die Musterung erfolgt dann anhand ihres geäußerten Interesses. Von Juli 2027 an soll sie für junge Männer unabhängig von ihrem Interesse verpflichtend erfolgen. Falls die sicherheitspolitische Lage dies zwingend erfordert und freiwillige Bewerbungen nicht ausreichen, kommt die Pflicht.
Die Empörung unter den Jugendlichen ist groß. Rund 55.000 Schülerinnen und Schüler beteiligten sich am 5. Dezember am Schulstreik gegen Kriege, Militarisierung, Aufrüstung, gegen Wehrpflicht und alle Zwangsdienste. Der Kampf geht weiter. Am 5. März folgte der nächste Schulstreik. Die Kriegs(dienst)verweigernden Jugendlichen sagen: »Wir machen da nicht mit!«
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