Gegründet 1947 Mittwoch, 25. Februar 2026, Nr. 47
Die junge Welt wird von 3063 GenossInnen herausgegeben
Aus: Rosa & Karl, Beilage der jW vom 10.01.2026
Antikriegsagitation

Die Waffen nicht erheben

Wird die Wehrpflicht wieder eingeführt, ist es Zeit, an zwei Reden Rosa Luxemburgs zu erinnern, in denen sie 1913 Soldaten im Kriegsfall zu Ungehorsam aufforderte
Von Arnold Schölzel
6.jpg
Februar 1918: Streikende Munitionsarbeiter vor dem Gewerkschaftshaus am Engelufer in Berlin. Links oben: Die militärische Führung übernimmt die Leitung der Waffenfabriken und droht Streikenden mit Bestrafung

Am 30. Juni 1913 stimmte die SPD-Fraktion im Deutschen Reichstag gegen den Widerstand von 37 Abgeordneten, die sich aber der Fraktionsdisziplin beugten, für die Rüstungsfinanzierung durch einen einmaligen »Wehrbeitrag«. Das war das Vorspiel zum 4. August 1914, als die Fraktion die Kriegskredite billigte. Der Grundsatz August Bebels und Wilhelm Liebknechts – »Diesem System keinen Mann und keinen Groschen!« – war bereits im Sommer 1913 gebrochen worden. Rosa Luxemburg verstärkte daraufhin ihre Antikriegsagitation. Im September 1913 fand in Jena ein SPD-Parteitag statt, auf dem sie den Delegierten zurief: »Wenn Sie sich nun auf den Boden des Mehrheitsbeschlusses unserer Fraktion stellen, dann kommen Sie in die Lage, wenn der Krieg ausbricht und wir an dieser Tatsache nichts mehr ändern können und wenn dann die Frage kommt, ob die Kosten durch indirekte oder direkte Steuern zu decken sind, dass Sie dann folgerichtig für die Bewilligung der Kriegskosten eintreten. Das ist eine schiefe Ebene, (…) auf der es kein Halt mehr gibt.«

Am 25. und am 26. September 1913 hielt sie in Bockenheim und in Fechenheim bei Frankfurt am Main eine Antikriegsrede auf Volksversammlungen. An die Ansprache in Bockenheim erinnert heute eine Gedenktafel (Basaltstraße 23). Wegen Aufrufs zur Kriegsdienstverweigerung wurde ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet. Der Wortlaut der Reden ist zwar nicht überliefert, am 20. Februar 1914 fand aber in Frankfurt am Main der Prozess gegen Rosa Luxemburg statt, dessen Protokoll erhalten blieb. Das Gericht verurteilte sie zu einem Jahr Gefängnis. Das Urteil wurde im Oktober 1914 rechtskräftig. Am 15. Januar 1915 wurde Rosa Luxemburg verhaftet und verließ das Gefängnis bis zur Novemberrevolution nicht mehr. Ihre Auseinandersetzung mit dem Staatsanwalt kann noch heute als Vorlage für Verfahren, die sich aus möglichem Widerspruch gegen die Wehrpflicht ergeben, dienen.

Der Anklagevertreter führte unter anderem aus: »In beiden Reden hat die Angeklagte in einer maßlosen Weise die Massen aufgehetzt und die Leidenschaften aufgepeitscht. Sie hat zum Massenstreik aufgefordert. Sie weiß genau, welche namenlose Folgen ein konsequent und strikt durchgeführter Massenstreik haben würde. Sie weiß, dass das die Revolution und den Bürgerkrieg mit seinen namenlosen Folgen von Blut und Jammer bedeuten würde. Trotzdem hat sich die Angeklagte nicht gescheut, diesen Gedanken den Massen zu empfehlen. Sie hat weiter auf militärischem Gebiete in den Versammlungen gesagt, es müsste so sein, dass jeder Mann die Waffe mit nach Hause bekäme, selbst wenn es dann einmal passieren sollte, dass die Waffe eine Richtung nähme, die den Herrschenden nicht passt. Damit hat die Angeklagte den Offiziersmord, den Vorgesetztenmord, überhaupt den Mord an ihren bürgerlichen Gegnern empfohlen, namentlich, nachdem sie vorher erklärt hatte, dass es in der holländischen Kolonialarmee üblich sei, dass die misshandelnden Offiziere von den Soldaten totgeschlagen würden.

Die Angeklagte hat weiter gesagt, ein Weltkrieg werde und müsse kommen, man wolle sich aber den Weltkrieg nicht ungestraft gefallen lassen. (…) Vor allem der Ausdruck ›nicht ungestraft‹ kann nichts anderes bedeuten, als mit Gewalt auf einen nicht vom Parteivorstand genehmigten Krieg zu reagieren. Schließlich hat die Angeklagte gesagt: ›Wenn uns zugemutet wird, auf unsere französischen Brüder die Mordwaffe zu erheben, dann antworten wir mit einem entschiedenen Nein.‹ Das war der Höhepunkt ihrer Rede. Ihre ganze Rede war derart angelegt, dass sie sich bis zu diesem Höhepunkt langsam fortentwickelte. Der Erfolg blieb auch nicht aus. Tosender, starker, andauernder Beifall folgte den Worten, so dass die Angeklagte ihre Rede unterbrechen musste, derart elementar hat diese Bemerkung gewirkt.«

In ihrer Verteidigungsrede hielt Rosa Luxemburg dem unter anderem entgegen: »Der Herr Staatsanwalt hat mehrmals wiederholt, dass ich die Tausende meiner Zuhörer, schon bevor jene inkriminierte Äußerung gefallen ist, die den Höhepunkt meiner Rede gebildet haben soll, ›maßlos aufgehetzt‹ hätte. Darauf erkläre ich: Herr Staatsanwalt, wir Sozialdemokraten hetzen überhaupt nicht auf! Denn was heißt hetzen? Habe ich etwa den Versammelten einzuschärfen versucht: Wenn ihr im Kriege als Deutsche in Feindesland, zum Beispiel nach China, kommt, dann haust so, dass kein Chinese nach hundert Jahren wagt, einen Deutschen mit scheelen Blicken anzusehen? (So äußerte sich Kaiser Wilhelm II. in seiner sogenannten Hunnenrede 1900 vor deutschen Soldaten, A. S.) (…) Aber so sprach ich nicht und so spricht nie ein geschulter Sozialdemokrat. Was ich in jenen Frankfurter Versammlungen tat, und was wir Sozialdemokraten stets in Wort und Schrift tun, das ist: Aufklärung verbreiten, den arbeitenden Massen ihre Klasseninteressen und ihre geschichtlichen Aufgaben zum Bewusstsein bringen.«

Zum angeblichen Höhepunkt ihrer Rede erklärte sie: »Wenn, sage ich, die Mehrheit des Volkes zu der Überzeugung gelangt, dass Kriege eine barbarische, tief unsittliche, reaktionäre und volksfeindliche Erscheinung sind, dann sind die Kriege unmöglich geworden – und mag zunächst der Soldat noch den Befehlen der Obrigkeit Gehorsam leisten! Nach der Auffassung des Staatsanwalts ist die Armee die kriegführende Partei, nach unserer Auffassung ist es das gesamte Volk. Dieses hat zu entscheiden, ob Kriege zustande kommen oder nicht.«

Rosa Luxemburgs Verteidigungsrede ist enthalten in: Rosa Luxemburg: Gesammelte Werke, Band 3. Dietz-Verlag, Berlin 1973, Seite 395–406. Im Internet: rosa-luxemburgwerke.de

Die Rede des Staatsanwalts und weitere Materialien sind enthalten in: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (Hg.): Rosa Luxemburg im Kampf gegen den deutschen Militarismus. Prozessberichte und Materialien aus den Jahren 1913 bis 1915. Dietz-Verlag, Berlin 1960

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

Ähnliche:

  • Berlin, Anfang Januar 1919: Regierungstreue Soldate am Brandenbu...
    12.01.2019

    Die Tat und die Täter

    Vier Wochen nach der Ermordung Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts schilderte Leo Jogiches im KPD-Zentralorgan Die Rote Fahne Einzelheiten der Taten. Wir dokumentieren einen Auszug
  • Soll von Luxemburg beleidigt worden sein: Wilhelm II. (Mitte, 19...
    11.01.2014

    Kaiser »keine Ahnung«

    Rosa Luxemburg wird am 17. Januar 1904 wegen Majestätsbeleidigung verurteilt
  • Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten am 23. November 2011: Ford...
    12.10.2013

    Radikalste Anschauungen

    Ende September 1913 hielt Rosa Luxemburg eine Rede, in der sie vor einem Weltkrieg warnte. Die Justiz sah darin einen Anschlag auf den Staat. Parallelen zu heute sind nicht zufällig

Mehr aus: Geschichte