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Aus: Behindertenpolitik, Beilage der jW vom 03.12.2025
Behindertenpolitik

Weiblich, behindert und bedroht

Ein Großteil der Frauen und Mädchen mit Einschränkungen ist Gewalt ausgesetzt. Im ohnehin unterfinanzierten Hilfesystem ist ihr Schutz noch prekärer
Von Yaro Allisat
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Der Widerstand von Frauen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen gegen alltägliche und systemische Gewalt wird selten gesehen. Dabei sind sie deutlich stärker von Diskriminierung, Mikroaggressionen und physischer wie psychischer Gewalt betroffen. Weil sie oft weniger Ressourcen haben, sich zu wehren und ihren Protest sichtbar zu machen, bleiben sie jedoch häufig außen vor.

Infolge der Coronapandemie, als andere Demonstrationsformen eingeschränkt waren, kam dem Protest auf Social Media eine wichtigere Rolle zu. In diesem Zuge wurden besonders Long-Covid-Erkrankte wie die feministische Autorin Margarete Stokowski laut. Auch Betroffene mit der chronischen Krankheit ME/CFS meldeten sich zu Wort. Bis Ende 2021 waren in Deutschland bereits rund 500.000 Menschen von ihr betroffen, die oft mit einer ausgeprägten körperlichen Behinderung einhergeht. Der Protest wurde schließlich mit Liegenddemos auch auf die Straße getragen. Aktuelle Schätzungen gehen von 650.000 mehrheitlich weiblichen Betroffenen aus. Die Herausforderungen für chronisch erkrankte oder behinderte Frauen sind so divers wie die Frauen selbst, dennoch gibt es große Überschneidungen.

Cécile Lecomte bezeichnet sich als unbequeme (Kletter-)Aktivistin mit Rollstuhl und ist Autorin mit den Themenschwerpunkten Klimagerechtigkeit, Antiableismus und Feminismus. Sie fordert im Gespräch mit junge Welt: »Die Lebensrealität von Betroffenen muss wahrgenommen und gehört werden.« Sie seien »nicht nur überproportional von Gewalt betroffen. Ihre Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen und ihre Interessen zu verteidigen, sind begrenzter als bei Nichtbehinderten«, so Lecomte. Hartnäckig werde behinderten Frauen beispielsweise die Erfahrung sexualisierter Gewalt abgesprochen, weil sich das Stereotyp halte, dass sie gar nicht attraktiv sein könnten. »Bei Klagen sind Gerichte voller Hürden. Betroffenen mit Lernbehinderung wird oftmals erst gar nicht zugehört, ihre Aussage wird als wertlos angesehen, weil sie angeblich nicht zurechnungsfähig sind.«

Langer Atem notwendig

Seit den 1980er Jahren formierten sich mehr und mehr behinderte Frauen und Mädchen insbesondere gegen sexualisierte Gewalt, Gewalt in Heimen und Einrichtungen sowie gegen Zwangssterilisationen. 2006 feierte die politische Interessenvertretung Weibernetz e. V. ihr 25jähriges Bestehen und veröffentlichte eine Broschüre zum Jubiläum mit Erfahrungen, Anekdoten und Blitzlichtern. In der Einleitung heißt es: »Wie schön ist es doch, sich mit Freundinnen an vergangene Zeiten zu erinnern! An Zeiten, als wir unglaublich aktiv und ziemlich radikal waren. Als es noch viele Feministinnen gab, die sich gerne so nannten, und Krüppelfrauen, Krüppellesben und Krüppelgruppen, die wahnsinnig stolz waren und alle provozierten. Zeiten, in denen Frauen noch massenhaft dazu bewegt werden konnten, für ihre Rechte auf die Straße zu gehen. Damals, Anfang der 80er Jahre, als es noch heftige Diskussionen um die Zusammenarbeit mit nichtbehinderten Frauen oder mit Männern gab. In diesen Zeiten wurde Geschichte geschrieben und die Bewegung behinderter Frauen geboren.«

Trotz erkämpfter Rechte und Sichtbarkeit sind Gewalt und Zwangssterilisationen weiterhin allgegenwärtig. Zwar darf eine erzwungene Unfruchtbarkeit nicht mehr gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt werden, werden sie jedoch als dauerhaft einwilligungsunfähig erklärt, kann ein rechtlicher Betreuer mit gerichtlicher Genehmigung in die Sterilisation einer Person einwilligen. Die Vereinten Nationen erachten ersetzende Entscheidungen wie diese als menschenrechtswidrig. Der entsprechende Paragraph im deutschen Recht, der dies erlaubt, wurde 2023 leicht geändert, aber nicht entfernt, wie es der UN‑Ausschuss empfohlen hatte.

2012 ließ das Bundesministerium für Familie erstmals repräsentative Daten zur Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderung erheben. Sie zeigten, dass Mädchen und Frauen mit Behinderung Gewalt zwei- bis dreimal häufiger als der Durchschnitt erleben. Laut einer neuen Studie aus dem vergangenen Jahr sind 43 Prozent der stationär betreuten sowie 57 Prozent der ambulant betreuten behinderten Frauen bereits im Kindes- und Jugendalter von körperlicher Gewalt durch Eltern oder andere Erziehungspersonen betroffen gewesen. Rund einem Drittel wurde vor dem 16. Lebensjahr sexualisierte Gewalt angetan. Bei den erwachsenen Frauen erlebten rund 80 Prozent psychische Gewalt, mehr als die Hälfte körperliche Gewalt und ein bis zwei Drittel sexualisierte Gewalt oder Belästigungen.

Betroffenenverbände wie Weibernetz e. V. setzen vor allem auf Aufklärung, Wissensvermittlung und damit einhergehende Selbstermächtigung. Gemeinsam mit Dachverbänden von Frauenhäusern setzen sie sich für Barrierearmut im Gewaltschutzsystem ein. In der 2011 verabschiedeten Istanbul-Konvention des Europarats zum Schutz von Frauen und Mädchen gegen Gewalt, die Deutschland 2017 unter Vorbehalten ratifizierte und noch immer nicht vollständig umgesetzt hat, sind explizit Maßnahmen zum Schutz behinderter Frauen festgelegt. Konkret etwa: die Aufnahme des Themas in Lehrpläne und Fortbildungen für Fachkräfte, der barrierefreie Ausbau des Hilfesystems, die Überprüfung von Heimgesetzen oder die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf die Wahl der Pflegeperson zur Vorbeugung von Gewalt und (Re-)Traumatisierung.

Noch mehr Leerstellen

Das »Bündnis Istanbul-Konvention« (BIK) überprüft unabhängig die Umsetzung in Deutschland. In seinem letzten Bericht von 2021 kommt das BIK zu dem Schluss, dass in bundes- und landesweiten Aktionsplänen die Interessen und Bedarfe behinderter Frauen immer noch vergleichsweise wenig Berücksichtigung finden. Zudem zieht sich Mangel durch das gesamte Gesundheits- und Gewaltschutzsystem: Nur wenige Psychotherapeuten, Behörden, Ärzte oder Sozialarbeiter sehen den Schutz von Frauen mit Behinderungen in ihrem Aufgabenbereich. Auch die Arbeit mit behinderten Tätern sei unter den gegebenen Ressourcen effektiv nicht realisierbar.

Innerhalb des ohnehin unterfinanzierten Gewaltschutzsystems stellt der Schutz für Frauen mit Behinderung damit eine noch größere Leerstelle dar. So gibt es kein umfassendes Gewaltschutzkonzept für Einrichtungen der Behindertenhilfe, wie es beispielsweise auch die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Nur in einzelnen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Hessen gibt es bereits gesetzliche Verpflichtungen, solche Konzepte vorzuhalten. Zwar müssen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung mittlerweile Frauenbeauftragte gewählt werden, aber wie Weibernetz e. V. betont, müssten sie einbezogen werden, wenn Gewaltschutzmaßnahmen getroffen werden, aber: »Sie sind nicht dafür zuständig!« Ohne Schutzkonzept und ausreichende Unterstützung der Einrichtungsleitung kann so ein tatsächlicher Gewaltschutz nicht gewährleistet werden.

Hinzu kommt, dass Frauen mit Behinderung überproportional von Armut betroffen sind, was die Abhängigkeit von Tätern oder gewaltvollen Systemen vergrößern kann. Das BIK empfiehlt daher unter anderem eine bessere Ausfinanzierung von Interessenvertretungen sowie eine barrierearme Bereitstellung von Präventions- und Interventionsangeboten, beispielsweise Informationen in »einfacher Sprache« und barrierearme Frauenhäuser.

Cécile Lecomte will dieses Problem in seinem größeren Zusammenhang betrachten: »Im Kapitalismus wird nach einer ›Norm‹, der alle zu entsprechen haben, gestrebt. Für immer mehr Profit. Der ›Wert‹ eines Menschen wird an seiner Produktivität gemessen. Behinderte Menschen sind in diesem System besonders armutsgefährdet, weil sie als unproduktiv gelten.« Freizeit oder die Teilhabe von Menschen mit Behinderung würden nicht gerne gesehen und als »Luxus« gelabelt, anstatt als Grundrechte behandelt. »Der Kapitalismus behindert mich außerdem im Alltag bei einfachen Sachen wie der Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn diese oft mit dem Hinweis auf Vorgabe der ›Wirtschaftlichkeit‹ abgelehnt werden.«

Deshalb engagiert sich Lecomte unter anderem bei der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) e. V., dem Weibernetz e. V. und der Antiableistischen Aktion Lüneburg. Mit Vorträgen, Reden, Demonstrationen und Aktionen machen sie und ihre Mitstreitenden auf Ableismus und Barrieren in der Gesellschaft aufmerksam. Immer wieder beteiligt sich Lecomte an Kletteraktionen, so für Klimagerechtigkeit mit der Gruppe »Rollender Widerstand« – unter anderem in dem mittlerweile für den Braunkohletagebau Garzweiler II abgerissenen Dorf Lützerath in Nordrhein-Westfalen.

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