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06.07.2011

Unter Terrorverdacht

Der Paragraph 129b richtet sich immer öfter gegen linke und Befreiungsbewegungen. Nun zeichnet sich Ausweitung auf mutmaßliche Mitglieder der PKK in Deutschland ab

Von Nick Brauns
Bereits kurz nach den Anschlägen vom 11.September 2001 in den USA wurde im Strafgesetzbuch der Paragraph 129b Strafgesetzbuch über »terroristische Vereinigungen im Ausland« eingeführt. Damit war es möglich, Exilpolitiker zu verfolgen, die als Unterstützer von Befreiungsbewegungen ihrer Heimatländer bislang völlig legal und gewaltfrei in Deutschland aktiv waren. An sich legale Tätigkeiten wie Spendensammlungen für politische Gefangene, Presseinformationen...

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