Wir sind alle Terroristen
Wer sich gegen Krieg, Neofaschismus und Sozialabbau zur Wehr setzt, ist schnell zum Staatsfeind abgestempelt. Verantwortliche für völkerrechtswidrige Angriffskriege werden nicht belangt
Die unter humanitärem Deckmantel geführten Kolonialkriege
des Westens um Rohstoffe, Märkte und Transportwege finden ihre
Entsprechung in einer Zunahme der Repression im Inland. Wer sich
der neuen Weltordnung des Imperialismus oder der kapitalistischen
Verwertungslogik mit all ihren negativen Folgen für das
friedliche Zusammenleben der Menschen und die Umwelt widersetzt,
wird schnell zum Kriminellen, zum Staatsfeind, gar zum Terroristen
gestempelt.
Inge Viett – engagierte Antimilitaristin, aber für die
Springerpresse lebenslängliche
»Ex-RAF-Terroristin«– machte sich auf der
Rosa-Luxemburg-Konferenz der jungen Welt im Januar Gedanken
über die Legitimität von Sabotageakten gegen
Rüstungsgüter. Jetzt hat sie eine Strafanzeige wegen
eines angeblichen Aufrufs zu Straftaten am Hals. Eingestellt wurde
dagegen im vergangenen Jahr ein Ermittlungsverfahren der
Bundesanwaltschaft gegen Bundeswehroberst Georg Klein, der im
September 2009 in Afghanistan zwei Tanklastzüge bombardieren
ließ. 142 Menschen – darunter viele Zivilisten–
waren bei diesem Kriegsverbrechen getötet worden. Nicht einmal
mit einer Anzeige rechnen müssen die Hintermänner- und
-frauen dieses völkerrechtswidrigen Krieges, die immer wieder
von neuem gegen die Stimmen der Linksfraktion für eine
Fortsetzung des grundgesetzwidrigen Bundeswehrkriegseinsatzes
votieren.
Anhänger von Befreiungsbewegungen aus Sri Lanka, Kurdistan oder Palästina, die in Deutschland völlig legaler Tätigkeit nachgingen oder Geld für politische Gefangene sammelten, werden willkürlich aufgrund auswärtiger Interessen der Bundesregierung für vogelfrei erklärt. Wie weit die rechtliche Verrohung gediehen ist, zeigte Angela Merkels Freude, »daß es gelungen ist, bin Laden zu töten«. Die Kanzlerin freute sich über einen Akt extralegaler Tötung durch ein US-Kommando in einem anderen Land. Daß bin Laden wegen der ihm zugeschriebenen Anschläge vom 11. September 2011 in den USA weder angeklagt noch verurteilt war, scheint ihre Stimmung nicht weiter zu trüben. Der mutmaßliche Drahtzieher dieser Anschläge vor zehn Jahren ist nun wohl tot – auch wenn die USA keinerlei Beweise dafür vorlegen konnten und die Leiche angeblich im Meer entsorgt haben. Doch die Folgen des 11. September – Krieg und Besatzung in Afghanistan und Irak und Ausweitung des »Antiterrorkrieges« auf Pakistan und Jemen – dauern an.
Ohne Verfallsdatum sind auch die meisten im Namen der Terrorabwehr erlassenen Sondergesetze in Deutschland. Daß diese und die Aufrüstung der Polizei weniger vermeintlicher Gefahrenabwehr dienen, sondern sich letztlich gegen jede radikalere Opposition auf der Straße richten, bekamen im vergangenen Jahr die Stuttgarter beim Protest gegen das Milliardengrab »S21« ebenso zu spüren wie die Gegner des Castortransports. Geht es nach der Dresdner Staatsanwaltschaft, dann sind bereits aktive Antifaschisten eine kriminelle Vereinigung nach Paragraph 129 des Strafgesetzbuches. Doch offenkundig kriminell handelte die Dresdner Polizei, als sie im Februar anläßlich eines Großaufmarsches von Neonazis knapp eine Million Telefondaten ausspähte, speicherte und Gespräche mithörte, um angeblich gewaltbereiten Antifaschisten auf die Spur zu kommen. Auch Abgeordnete, Anwälte und Journalisten wurden Opfer dieser Bespitzelung. Der Dresdner Polizeichef wurde mittlerweile als Bauernopfer von seinem Posten entfernt – weil er seinen Dienstherren, den sächsischen Innenminister Markus Ulbig (CDU), nicht über das Ausmaß der Ausspähung informiert hatte. Doch für verhältnismäßig hält Sachsens oberster Verfassungshüter die Kriminalisierung Tausender Bürger, die sich friedlich den Neonazis in den Weg gestellt hatten, durchaus. Den Erfolg von Zehntausenden Antifaschisten in Dresden konnte die massive Kriminalisierung und Bespitzelung freilich nicht verhindern. Das sollte Mut machen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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