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28.12.2007

Behördliche Doppelmoral

Zögerliche Ermittlungen gegen Ordnungshüter in Frankfurt/Main: Anzeige gegen Polizei, weil sie Prostituierte zu Falschaussagen auffordert hat, liegt bereits seit März vor. Nun droht die Einstellung

Von Gitta Düperthal
In Frankfurt am Main forderte die Polizei Prostituierte immer wieder auf, sich beim Gewerbeamt zu melden und einen Gewerbeschein zu beantragen. Dort firmieren sie dann – ob sie wollen oder nicht – unter »Hostessenservice«, »Tänzerin«, »selbständiges Fotomodell«, »Messe- und Hostessenservice« sowie »Promotion« oder »Hauswirtschafts- und Partyservice«. Denn in der Mainmetropole wird das bundesweite Gewerberecht angewendet, das trotz des Prostitutionsgesetzes von 2002 ...

Artikel-Länge: 4602 Zeichen

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