16.03.1999
AStA zu 10 000 Mark Strafe verurteilt
Wegen politischer Aktivität fühlen sich Berliner RCDSler in ihren persönlichen Grundrechten verletzt
Von Harald Neuber
Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat gegen den Allgemeinen Studentenausschuß der Berliner Freien Universität (AStA-FU) in einem Urteil vom 11. März ein Ordnungsgeld in Höhe von 10 000 Mark verhängt. Damit traf das Gericht die Entscheidung zu einem Antrag, den im Herbst vergangenen Jahres etwa zehn Einzelpersonen gegen die politischen Aktionen der Studentenvertretung einreichten. Die Verhängung des Ordnungsgeldes stützt sich auf einen Beschluß des Verwaltungsgeric...
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