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01.12.2006

Rausschmiß von Betriebsrat nicht rechtens

Arbeitsgericht weist Kündigung von Interessenvertreter in Recklinghausen zurück. Betroffener hatte Einsatz von Ein-Euro-Jobbern in Seniorenheim kritisiert

Von Werner Sarbok
Eine Schlappe mußte die Geschäftsführung des Städtischen Seniorenzentrums Grullbad in Recklinghausen am Mittwoch nachmittag vor dem Herner Arbeitsgericht hinnehmen: Die fristlose Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Rolf Kohn war nicht rechtmäßig. Ihm war Vorteilsnahme durch fehlerhafte Abrechnung von Essensmarken vorgeworfen worden.Die Gewerkschaft ver.di und die Solidaritätsinitiative »Recklinghausen für Rolf Kohn« hatten in dieser Begründung stets einen Vorwand...

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