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29.08.2006

Behördlich genehmigte Katzen

Sparen mit Augenmaß: Berliner Sozialamt wollte gehbehindertem Arbeitslosen seine Stubentiger wegnehmen

Von André Glasmacher
Anton Naujok* bekommt, wenn er Glück hat, fünf Euro Taschengeld in der Woche. Die bringt ihm seine Betreuerin, die bei einem Wohlfahrtsverband arbeitet. Neben dem Taschengeld bekommt der 58jährige Gehbehinderte zwei große Tüten mit dem Aufdruck eines Billigdiscounters. Drin sind Lebensmittel, die nach einer von ihm aufgestellten Einkaufliste gekauft werden: Billigtabak, Billigdosengemüse, Billigdosenfleisch. Und Futter für seine Katzen. Auch billig. Aber für Berline...

Artikel-Länge: 3169 Zeichen

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