08.02.2006
Schnüffelei abgewehrt
Hausbesuch bei ALG-II-Empfängerin rechtswidrig. Vager Verdacht auf »Leistungsmißbrauch« reicht nicht
Für Hausbesuche bei Empfängern des Arbeitslosengelds II reicht ein vager Verdacht auf Mißbrauch nicht aus. Das hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden. Mit der am Dienstag bekanntgewordenen Entscheidung gaben die Richter der Klage einer 64jährigen Frau aus Wiesbaden recht, die einen Hausbesuch von Behördenvertretern abgelehnt hatte. Die Stadt hatte daraufhin ihren Antrag auf Bezüge nach dem Hartz-IV-Gesetz abgelehnt. Das Gerich...
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