06.01.2006
Freiheitsentzug war rechtswidrig
Verfassungsklage von Castorgegnerin wegen polizeilicher Ingewahrsamnahme erfolgreich
Die Polizei darf Demonstranten ohne richterliche Anordnung nicht stundenlang in Gewahrsam nehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde einer Atomkraftgegnerin hin entschieden. »Eine Freiheitsentziehung erfordert grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung«, betonten die Karlsruher Richter in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß.
Eine nachträgliche richterliche Entscheidung genüge nur in Ausnahmefällen, müsse dann aber ...
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