16.11.2005
Kein Plädoyer im »129a-Verfahren«
Rechtsanwalt: Urteil des Gerichts hat schon vor Verhandlungsbeginn festgestanden
Von Markus Bernhardt
»In jedem normalen Strafverfahren würde es zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen kommen«, erklärte der Berliner Rechtsanwalt Thomas Herzog dem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Naumburg, Braun, bei der Verhandlung im »129a-Verfahren« am Dienstag. Herzog vertritt den Magdeburger Antifaschisten Daniel W., dessen angebliche Beteiligung unter anderem an Brandanschlägen auf Einrichtungen der Bundespolizei derzeit verhandelt wird (junge Welt berichtete). Ange...
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