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Polen

Gewaltenspaltung in Polen

Streit um das Verfassungsgericht eskaliert. Formal nur gewählte, aber nicht ernannte Richterin suspendiert bisherigen Gerichtspräsidenten und dessen Stellvertreter. Demonstranten versuchen mit Trennschleifern, die Absperrung vor dem Gericht zu überwinden

Von Reinhard Lauterbach
Foto: Michal Borowczyk/Agencja Wyborcza.pl/via REUTERS

In Polen ist der seit mehr als zehn Jahren andauernde Streit um Besetzung und Funktion des Verfassungsgerichts am Freitag eskaliert. Demonstranten, die der nationalkonservativen Oppositionspartei PiS nahestehen, versuchten am Abend, sich Zugang zu dem von der Polizei abgesicherten Gelände des Gerichtshofes zu verschaffen. Zuvor hatte die von der Tusk-Regierung gewählte, aber von Präsident Karol Nawrocki nicht vereidigte und damit formal nicht ernannte, Verfassungsrichterin Anna Korwin-Piotrowska die Vollmachten des amtierenden Gerichtspräsidenten Bogdan Swieczkowski und seines Stellvertreters für einen Monat suspendiert. Ihre Berechtigung dazu leitete sie daraus ab, dass sie die dienstälteste Richterin des Verfassungsgerichts sei. Diese Eigenschaft spricht ihr die im Gericht herrschende konservative Mehrheit allerdings ab. Unter ihrer kommissarischen Leitung solle, so Korwin-Piotrowska, eine Vollversammlung aller Richter eine neue Spitze des Verfassungsgerichts wählen und das Gericht damit wieder arbeitsfähig machen.

Daraufhin wähnten die Demonstranten den Versuch eines Staatsstreichs und versuchten, den Metallzaun um das Gerichtsgebäude mit Hilfe eines Trennschleifers zu durchbrechen und auf das Gerichtsgelände zu gelangen. Präsident Karol Nawrocki brach eine Reise in den Senegal ab und kehrte nach Warschau zurück. Dort verschaffte er sich – wie tagesschau.de es beschrieb – mit „robustem Körpereinsatz“ Zugang zum Gericht und versuchte, Korwin-Piotrowska zur Rede zu stellen: „Sie sind keine Verfassungsrichterin“, herrschte er sie an. Die Richterin hatte zuvor ein Treffen mit Nawrocki an dessen Warschauer Amtssitz vorgeschlagen, aber eben nicht auf dem Boden des Gerichts.

Die der rechtskonservativen Oppositionspartei PiS nahestehenden Demonstranten kündigten an, am Wochenende Verstärkung aus anderen Landesteilen zu holen. Nach Berichten von Fernsehreportern war die Zahl der Demonstranten am Samstag vormittag jedoch geringer als in den letzten Tagen. Der bevorstehende Feiertag Allerheiligen, an dem traditionell eingestellte Polen die Gräber ihrer Vorfahren aufsuchen und dazu ins ganze Land ausschwärmen, mag dazu beigetragen haben. Swieczkowski rief die Demonstranten auf, wieder auf die Straße zurückzukehren und „sich nicht zu verhalten wie diese Tiere da“ von der amtierenden Regierung. Nawrocki berief eine Krisensitzung aller im Parlament vertretenen politischen Kräfte ein, um eine „verfassungsgemäße Lösung“ des Konflikts zu erreichen.

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Die Wurzeln des Streits um das polnische Verfassungsgericht gehen bis in den Herbst 2015 zurück. Damals regierte noch die liberalkonservative „Bürgerplattform“ von Donald Tusk (der allerdings persönlich damals in Brüssel Vorsitzender des EU-Rats war). Sie sah einer Wahlniederlage gegen die PiS ins Auge und beschloss, nicht nur drei vor dem Ende ihrer Legislaturperiode freiwerdende Richterstellen mit Kandidaten ihrer Wahl neu zu besetzen, sondern auch gleich noch zwei weitere, deren Amtszeit erst in den ersten Wochen nach dem Machtwechsel enden würde. Der zwischenzeitlich ins Amt gekommene neue Staatspräsident Andrzej Duda von der PiS revanchierte sich für diesen Sündenfall, indem er die damals neugewählten Richter sämtlich nicht vereidigte, obwohl er das im Falle der ersten drei hätte tun müssen. Statt dessen wählte nun der neue, von der PiS dominierte Sejm seinerseits fünf eigene Leute als Verfassungsrichter – die sogenannten Doppelgänger, die aber nur von der PiS-Regierung, nicht jedoch vom Europäischen Gerichtshof anerkannt wurden. Abwehrversuche des alten Verfassungsgerichts blockierte die PiS-Regierung, indem sie entsprechende Urteile und Beschlüsse nicht publizierte und damit ihr Inkrafttreten verhinderte. Genau dasselbe tut aktuell die Tusk-Regierung mit Urteilen und Beschlüssen des mit PiS-treuen Richtern besetzten Verfassungsgerichtes unter Bogdan Swieczkowski. Das führt dazu, dass das Verfassungsgericht in Polen derzeit nicht handlungsfähig ist.

Überlagert wird dieser Konflikt durch die politischen Ambitionen von Staatspräsident Karol Nawrocki. Er legt seine Kompetenzen immer extensiver aus und beansprucht Einspruchsrechte etwa auch gegen die Wahl neuer Verfassungsrichter, die die Verfassung klar zur Kompetenz der Parlamentsmehrheit erklärt. Deshalb warten mindestens fünf von der aktuellen Mehrheit gewählte Verfassungsrichter, darunter die eingangs erwähnte Anna Korwin-Piotrowska, teilweise seit Monaten auf ihre Vereidigung und damit die Möglichkeit, ihr Amt aufnehmen zu können. Zeitweise nahm der Streit haarspalterische Züge um die Interpretation der Präposition „gegenüber“ an: bedeutete das Gelöbnis „gegenüber dem Präsidenten“, dass dieser physisch zugegen sein müsse und damit die Möglichkeit hätte, durch einfache Abwesenheit die Ernennung zu verhindern? Oder ist der Präsident einfach nur derjenige, bei dem die Urkunde mit dem Gelöbnis der Richter einzugehen hat, nachdem dieses in geeigneter Form, notfalls etwa vor dem Sejmmarschall als zweiter Person im Staate, abgelegt wurde?

Der auf den ersten Blick ziemlich abgehobene Streit hat für die beiden politischen Lager trotzdem große praktische Bedeutung. Für die Regierung hängt von der Überwindung der Blockade des Verfassungsgerichts ab, ob sie überhaupt noch größere Vorhaben umsetzen und im letzten Jahr ihrer Amtszeit noch irgendwelche Ergebnisse vorzeigen kann. Für die auf einen Wahlsieg 2027 hoffende Rechte dagegen reicht es, die herrschende Blockade noch um ein Jahr zu verlängern und dann mit gleichgerichteten Mehrheiten in Justiz und Exekutive „durchzuregieren“. In der Zwischenzeit ist die Gewaltenteilung als Regierungsprinzip in Gewaltenspaltung übergegangen.

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Erschienen am 31.10.2026, Ausland

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