Zum Inhalt der Seite

Behörde: Wahlwerbung in 2021 war rechtswidrig

Berlin. Das Buchen von Onlinewerbeanzeigen durch die Parteien CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke während des Bundestagswahlkampfs 2021 hat offenbar gegen die Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Das geht aus einem Bescheid hervor, über den dpa am Mittwoch berichtete. Sensible Daten über die vermuteten politischen Interessen von Onlinenutzerinnen und ‑nutzern seien verarbeitet worden, um zielgerichtete Wahlwerbung – beispielsweise auf Facebook – auszuspielen. Für eine solche Verarbeitung habe es keine ausreichende Rechtsgrundlage wie etwa eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen gegeben. Die Behörde sprach demnach Rügen und Verwarnungen gegen die Parteien aus. Das Verfahren gegen die AfD sei noch nicht abgeschlossen. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 22.10.2026, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen