Auf einen Blick
Fußabwehr: Bolivianische Lehrkräfte demonstrieren gegen die Verlängerung des Ausnahmezustands durch die Regierung von Rodrigo Paz und drohende Kürzungen durch einen Milliardendeal mit dem Internationalen Währungsfonds.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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