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»Antifa Ost«-Prozess

Positive Prognose für Lina E.

Verurteilte Nazigegnerin kommt auf Bewährung frei. BGH von »innerer Abkehr« überzeugt

Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Sieht auch der Bundesgerichtshof so (Dresden, 31.5.2023)

Der Generalbundesanwalt wollte Lina E. weiter hinter Gittern sehen. Damit blitzte der oberste Strafverfolger beim Bundesgerichtshof (BGH) ab. Die unter anderem wegen brutalen Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche Neonazis rechtskräftig verurteilte »Linksextremistin« darf ihre verbleibende Haftstrafe außerhalb des Justizvollzugs verbüßen. Dagegen hatte der Bundesanwalt am 20. März eine sofortige Beschwerde eingelegt, die das Gericht mit seiner am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung vom 6. Mai verworfen hat.

»Zwei Drittel der Strafe sind unter Anrechnung vollzogener Untersuchungshaft mittlerweile verbüßt«, heißt es in der Mitteilung zur Entscheidung. Am 20. März hatte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden »nach Einholung eines kriminalprognostischen psychologischen Sachverständigengutachtens« die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Dem hatte E. zugestimmt, wie aus dem BGH-Beschluss hervorgeht. Das OLG hatte die Dauer der Bewährungszeit auf vier Jahre festgelegt. Zwei Jahre soll E. der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstehen.

In Übereinstimmung mit der Auffassung des OLG Dresden und des von diesem beauftragten Prognosegutachtens einer kriminalpsychologischen Sachverständigen sieht der BGH »ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme« gegeben, dass Lina E. »wahrscheinlich zukünftig keine weiteren Straftaten begehen wird«, wie es im Beschluss heißt. E. habe ihre Beteiligung an der kriminellen Vereinigung, für die sie verurteilt worden war, sowie ihre »Mitwirkung an massiver körperlicher Gewalt gegen dem neonazistischen Spektrum zugeordnete Personen« dem BGH zufolge »selbstkritisch reflektiert und sich glaubhaft von ihrer früheren Gewaltbereitschaft losgesagt«. Dabei handle es sich nicht um ein »bloßes Lippenbekenntnis«, sondern um das »Ergebnis einer echten inneren Abkehr«.

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Der BGH rechnet Lina E. in seinem Beschluss ebenfalls positiv an, dass sie nach ihrer Verurteilung in erster Instanz Ende Mai 2023 und nach zwei Jahren auf freiem Fuß nicht erneut strafrechtlich auffällig wurde. Außerdem habe sie sich zum Strafantritt selbst gestellt. E.s »konkrete Zukunftspläne«, ihre Tätigkeit als Sozialarbeiterin wieder aufzunehmen und ihr Studium der Erziehungswissenschaften abzuschließen, werden ebenfalls positiv bewertet. Diese Punkte wiegen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auf, dass E. an »einer strikten antifaschistischen politischen Einstellung« festhalte und weiterhin Kontakt zu ihren teils verurteilten Weggefährten pflege. Als weiterer Makel gilt, dass Lina E. als Zeugin nicht gegen Komplizen ausgesagt hatte, wofür sie in Beugehaft genommen worden war. Schließlich stand E. nach dem erstinstanzlichen Urteil »in Kontakt zum Verein ›Rote Hilfe e. V.‹«.

Rechtskräftig verurteilt worden war Lina E. im März 2025, weil sie spätestens ab 2018 Mitglied einer »linksextremistischen kriminellen Gruppe« und 2019 sowie 2020 in Sachsen und Thüringen an Überfällen auf Neonazis sowie einen Kanalarbeiter beteiligt gewesen war. Neben der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und vierfacher gefährlicher Körperverletzung wurde E. auch des Diebstahls mit Waffen schuldig gesprochen.

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.05.2026, Seite 4, Inland

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