-
14.03.20261 Leserbrief
- → Geschichte
Zugriff aufs schwarze Gold
Vor 75 Jahren beschloss das iranische Parlament ein Gesetz über die Nationalisierung der britischen Anglo-Iranian Oil Company. Es folgte ein von London und Washington koordinierter Putsch
Über das Ende dieser Geschichte ist sehr viel mehr geschrieben worden als über ihren Anfang: Am 19. August 1953 wurde der demokratisch gewählte iranische Regierungschef Mohammad Mossadegh, der die Nationalisierung der Erdölindustrie vorangetrieben hatte, durch einen Militärputsch gestürzt, den die CIA der USA und der MI6 Großbritanniens monatelang in allen Details geplant und organisiert hatten.
Aber wann und wie hatte dieser Konflikt angefangen? Zum Beispiel so: Vor 75 Jahren, am 15. März 1951, beschloss das Parlament in Teheran ein Gesetz über die »Iranisierung« der britischen Anglo-Iranian Oil Company (AIOC). Aber zu diesem Zeitpunkt war der damals 68jährige Mossadegh noch gar nicht Premierminister. Seine Ernennung durch Schah Mohammad Reza folgte erst am 29. April. Mit dem Gesetz war der Politiker trotzdem eng verbunden, weil er Vorsitzender des am 26. Juni 1950 eingesetzten Parlamentsausschusses für Erdölangelegenheiten war, der eine maßgebliche Rolle bei den Verhandlungen mit der AIOC spielen sollte. Diese hatten schon vorher, am 17. Juli 1949, zu einer Vereinbarung zwischen dem britischen Unternehmen und dem iranischen Finanzministerium geführt, die aber vom Parlament als unzureichend abgelehnt wurde.
Das Monopol wahren
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs verteidigten die alten europäischen Kolonialmächte und die aufstrebenden USA zwar noch ihre globale Vorherrschaft, waren sich aber auch bewusst, dass sie die bestehenden, extrem ungleichen Verteilungsverhältnisse nicht mehr vollständig aufrechterhalten würden können. Beispielhaft war das Abkommen der Arabian American Oil Company (Aramco) mit der Regierung Saudi-Arabiens, das am 30. Dezember 1950 unterzeichnet worden war. Es sah eine 50-50-Teilung der Profite vor. Eine ähnliche Vereinbarung war in Venezuela schon während der 1940er Jahre ausgehandelt worden.
Die Teilung der Profite war damals das, wozu die in den USA und Europa ansässigen Ölkonzerne noch am ehesten bereit waren. Hartnäckig waren sie aber bei der Wahrung ihres Monopols über alle Produktions- und Geschäftsentscheidungen, an denen die iranische Seite gleichberechtigt beteiligt werden wollte. Unter der Parole der »Iranisierung« strebte der Iran außerdem eine umfangreichere Ausbildung von Einheimischen für qualifiziertere Positionen in der Produktion und in der Verwaltung an.
Die Vorgeschichte dieser Verhandlungen reicht einige Jahrzehnte weit zurück. Der Konzessionsvertrag, über dessen Modifizierung zugunsten Irans damals verhandelt wurde, war im April 1933 unterzeichnet worden. Er hatte eine Laufzeit von 60 Jahren, wäre also bis 1993 gültig gewesen. Der britische Partner hieß damals noch Anglo-Persian Oil Company (APOC) und wurde erst 1935 zur AIOC, als Persien seinen Staatsnamen änderte.
Der Beginn der industriellen Förderung und Verarbeitung von Erdöl geht auf die 1850er Jahre zurück. In Persien wurden relevante Vorkommen des Rohstoffs 1908 »entdeckt«, früher als im übrigen Nahen und Mittleren Osten. 1909 wurde die APOC gegründet, die den größten Teil der Profite kassierte. 1914 erwarb die britische Regierung mit 52,5 Prozent eine Mehrheitsbeteiligung und leitete damit einen Sonderweg ein, der erheblich zu der radikalen Brutalität beitrug, mit der das Vereinigte Königreich später den Konflikt austrug. Hinter der Entscheidung stand 1913/1914 der First Lord of the Admiralty, Winston Churchill. Seine Position entsprach der eines Marineministers. Der 40jährige verfolgte den Plan, die Kriegsmarine von Kohle auf Erdöl umzustellen. Praktisch bedeutete das wegen der unterschiedlichen Volumen der beiden Energieträger, dass die Schiffe länger auf See bleiben konnten. Eine der Folgen war, dass Abadan am Nordende des Persischen Golfs zum größten Raffineriekomplex der Welt ausgebaut wurde und diese Stellung jahrzehntelang behielt. Als sich in den frühen 1950er Jahren der Streit mit dem Iran zuspitzte, trat der nunmehr fast 80jährige Churchill am 26. Oktober 1951 seine zweite Amtszeit als Premierminister an.
Labours Embargo
Zu diesem Zeitpunkt hatte die von seinem Vorgänger Clement Attlee geführte erste Labour-Regierung in der Geschichte des Vereinigten Königreichs den Konflikt um das »Kronjuwel« AIOC erheblich verschärft. Sie setzte ein striktes Embargo gegen iranisches Erdöl durch. Potentielle Käufer wurden unter Hinweis auf die ungeklärten Eigentumsverhältnisse mit der Drohung von Prozessen eingeschüchtert. Tanker, Raffinerien und Vertriebswege wurden von den Branchenriesen der USA und Europas kontrolliert, die das Embargo mittrugen. Der Abzug von Tausenden britischen Ingenieuren, Facharbeitern und Managern machte die Produktion fast unmöglich. In kurzer Zeit brach der Erdölexport Irans praktisch zusammen, was eine schwere Finanz- und Wirtschaftskrise verursachte. Inzwischen freigegebene Dokumente beweisen, dass die Attlee-Regierung auch Pläne zur Besetzung Abadans prüfte.
Am 13. August 1953 begann der Staatsstreich gegen die Regierung Mossadegh. Der Schah unterschrieb auf Drängen der USA die Entlassung des Premierministers und die Ernennung des von der CIA ausgewählten und aufgebauten Generals Fazlollah Zahedi zu dessen Nachfolger. In den folgenden Tagen kam es zur Konfrontation der Unterstützer beider Seiten. Am 18. August schien der Putsch im ersten Anlauf gescheitert. Zuzuschreiben war das fast ausschließlich der unter dem Namen Tudeh agierenden Kommunistischen Partei, die zwar formal verboten, aber praktisch geduldet war und in diesem Stadium der innenpolitischen Konfrontation Mossadeghs soziale Hauptstütze bildete, obwohl das Verhältnis zueinander alles andere als konfliktfrei war.
Die von der Tudeh dominierten Demonstrationen am 16. und 17. August 1953 waren deutlich gegen den Schah gerichtet. Mossadegh, der am Abend des 18. August den US-Botschafter Loy Henderson empfing, ließ sich dazu bringen, am folgenden Tag alle Kundgebungen zu verbieten und die Tudeh zur Demobilisierung aufzufordern. Das Ergebnis war, dass die Straßen Teherans am 19. August 1953 den Gegnern Mossadeghs gehörten, die kriminelle Banden angeheuert hatten und denen sich Teile der Streitkräfte anschlossen. So war der Putsch im zweiten Anlauf doch noch erfolgreich. Die volle Härte der Repression traf die Tudeh. Mossadegh wurde zum Tod verurteilt, was aber – angeblich durch Einschaltung des Schahs – in drei Jahre Haft umgewandelt wurde. Danach stand er bis zu seinem Tod 1967 unter Hausarrest.
Als die Tudeh die Straße beherrschte
Das Echo der gigantischen kommunistischen Demonstration vom Dienstag widerhallt laut in den politischen Korridoren Irans. Von der unerwarteten Größe der Demonstration heißt es, sie sei ohne ihresgleichen in der Geschichte des Landes. (…)
Anlass der linken Kundgebung war der erste Jahrestag der blutigen Unruhen, die die viertägige Regierungszeit von Ahmad Ghawam als Premier beendeten und Dr. Mossadegh zurück an die Macht brachten. Er war zurückgetreten, nachdem das Parlament seine Forderung nach Sondervollmachten im Finanz-, Wirtschafts- und Personalbereich abgelehnt hatte und der Schah sich geweigert hatte, ihm zusätzlich zum Amt des Premiers auch das Verteidigungsministerium anzuvertrauen. Bei seiner triumphalen Rückkehr als Premier bekam er vom Schah den Verteidigungsposten und vom Parlament Vollmacht zum Regieren durch Dekrete. (…)
Vor der Menge bekräftigten die Tudeh-Redner die Unterstützung der Partei für Dr. Mossadegh im Streit mit dem Parlament und bei seinen Bemühungen, die Macht des Schahs weiter zu beschränken. Sie verlangten die Auflösung des Parlaments, das in der letzten Woche durch den Rücktritt aller Abgeordneten mit Ausnahme der Opposition lahmgelegt worden war, und »freie, demokratische« Neuwahlen, von denen die Partei sich offensichtlich eine legale Vergrößerung ihres politischen Einflusses erhofft.
Es war das erste Mal seit dem Verbot der Partei nach einem versuchten Mordanschlag auf den Schah 1949, dass die Regierung eine Tudeh-Versammlung förmlich genehmigt hatte. Während der letzten drei Monate war es zugelassen worden, dass linke Parteikämpfer die schwindende Beteiligung an Straßenkundgebungen der Nationalisten anschwellen ließen. (…)
New York Times, 26. Juli 1953
Du findest junge Welt Journalismus wichtig – aber ein Abo ist (noch) nichts für dich?
Dann unterstütze uns jetzt mit einer monatlichen oder einmaligen Spende – ganz unkompliziert, ohne Verpflichtung, aber mit großer Wirkung.
Werde Teil einer engagierten Community, die die Weltsicht der Herrschenden nicht übernimmt, sondern kritisch hinterfragt. Dein Beitrag hilft uns dabei.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 2,7
-
Istvan Hidy aus Stuttgart 15. März 2026 um 19:19 UhrDas Völkerrecht ist auf absehbare Zeit global nur begrenzt durchsetzbar. In der Debatte über den israelisch-amerikanischen Angriff auf Iran wird dieser grundlegende Umstand häufig ausgeblendet. Zwar verbietet die Uno-Charta grundsätzlich die Anwendung von Gewalt zwischen Staaten, doch wird ihr oft eine befriedende Wirkung zugeschrieben, die sie faktisch nicht entfalten kann. Kritiker argumentieren, Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Uno-Charta sei nur bei einem unmittelbar bevorstehenden Angriff zulässig. Israel und die USA hätten daher nicht militärisch handeln dürfen, ohne weiter zu verhandeln oder zumindest den Sicherheitsrat einzuschalten. Genau hier liegt jedoch ein strukturelles Problem: Das System der Uno-Charta ist durch das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats – USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien – so konstruiert, dass diese Mächte praktisch nicht gegen ihren Willen verurteilt oder sanktioniert werden können. Ist eine Weltmacht oder ihr Verbündeter selbst Teil eines Konflikts, kann der Sicherheitsrat meist keine wirksamen Maßnahmen beschließen. Damit begünstigt das System faktisch das »Recht des Stärkeren« und benachteiligt schwächere Staaten – oder Völker wie die Palästinenser oder die Kurden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Staaten unter existenzieller Bedrohung strikt an Regeln gebunden sein können, die in der Praxis kaum durchgesetzt werden. Iran strebt nach Atomwaffen und hat die Vernichtung Israels zum Staatsziel erklärt. Für Israel erscheint die Lage daher seit langem als Verteidigungsfall. Das bedeutet nicht, dass andere Aspekte der israelischen Politik unkritisch bleiben müssen. Doch im Kern geht es um die Existenz eines Staates. Die grundlegende Schwäche bleibt: Das Völkerrecht ist derzeit global schlicht nicht durchsetzbar.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!