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Krieg gegen Palästinenser

Straffreiheit für Folterer

Israels Militärstaatsanwalt lässt Anklage gegen Reservisten fallen, die palästinensischen Gefangenen schwer sexuell misshandelt haben sollen

Von David Siegmund-Schultze
Foto: Breaking The Silence/AP
Ort des Grauens: Seltener Einblick in den Folterknast Sde Teiman in der israelischen Wüste (Winter 2023)

Davon, dass Israel ein Rechtsstaat ist, ist die Regierung der BRD noch immer felsenfest überzeugt. Nicht zuletzt deshalb kritisierte Berlin den im November 2024 vom Internationalen Strafgerichtshof ausgestellten Haftbefehl gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit. Denn, so die Logik, die unabhängige israelische Justiz sei ja in der Lage, etwaige Rechtsbrüche zu verfolgen. Der Oberste Militärstaatsanwalt hat am Donnerstag abermals deutlich gemacht, dass diese Erzählung eine Mär ist. Itai Ofir gab bekannt, die Anklage gegen fünf Reservisten der israelischen Armee fallenzulassen. Ihnen wurde vorgeworfen, einen palästinensischen Gefangenen im Gefängnis Sde Teiman im Juli 2024 schwer sexuell misshandelt zu haben.

Dass die dpa am Donnerstag die Entscheidung mit »Hamas-Mann misshandelt?« betitelte, ist dabei doppelt irreführend. Erstens übernimmt die Presseagentur die israelische Version, dass es sich bei dem Misshandelten um einen Hamas-Kämpfer handelte. Der Mann wurde jedoch weder angeklagt noch vor Gericht gestellt – Beweise für eine angebliche Hamas-Mitgliedschaft wurden also nie vorgelegt. Zweitens sät dpa Zweifel, wo keine angebracht sind. Denn neben einem Überwachungsvideo, das die Tat zeigt – wenn auch durch die Soldaten mit Schildern abgeschirmt, liegt ein medizinischer Bericht vor. Demnach erlitt der Misshandelte unter anderem einen Riss im Rektum, der auf das Einführen eines spitzen Gegenstands hindeutet, sowie Rippenbrüche und musste notoperiert werden.

Was im Juli 2024 in Sde Teiman geschah, ist kein Einzelfall. Die israelische Menschenrechtsorganisation B’tselem kam in ihrem jüngsten Bericht zum Ergebnis, dass Israel eine »systematische und institutionalisierte Politik der Folter und des Missbrauchs palästinensischer Gefangener« betreibt. Auf Basis von Dutzenden Interviews mit entlassenen Gefangenen beschreibt B’tselem systematische Vergewaltigungen, das Anwenden von Elektroschocks, Waterboarding, Essensentzug und die Verweigerung medizinischer Versorgung. Auch ein Bericht des UN-Ausschusses gegen Folter vom November konstatiert eine »staatliche Politik der organisierten und weitverbreiteten Folter«, inklusive sexualisierter Gewalt. B’tselem hat bis Januar 84 Fälle dokumentiert, in denen Palästinenser seit Oktober 2023 in Folge der Misshandlungen in Haft gestorben sind.

Trotzdem wurde seitdem nur in zwei Fällen Anklage wegen Misshandlung von Gefangenen erhoben. Statt dessen stand im vergangenen Jahr die damalige Oberste Militärstaatsanwältin Jifat Tomer-Yerushalmi am Pranger, wurde zum Rücktritt gedrängt und schließlich verhaftet. Sie hatte zugegeben, dass sie das Video der Misshandlung geleakt hatte, um dem öffentlichen Aufschrei gegen ihre Anklageerhebung etwas entgegenzusetzen.

Der Fall lässt tief in die Abgründe der israelischen Gesellschaft blicken. In einer Ausschusssitzung der Knesset kurz nach dem Übergriff antwortete der Abgeordnete der Regierungspartei Likud, Hanoch Milwidski, auf die Frage, ob es legitim ist, einen Stock in den Rektum einer Person einzuführen: »Ja, wenn er ein Nukhba (Hamas-Kämpfer, jW) ist, ist alles legitim, alles!« Seitdem touren die Täter durch verschiedenste Fernsehsendungen und verbreiten die Regierungserzählung: Die Anklage ist ein schwerer Verrat an aufopferungsvoll für das Vaterland kämpfenden Soldaten und muss dringend aufgehoben werden. Dem kam der neu eingesetzte Staatsanwalt Ofir nun nach – neben Netanjahu goutierte das auch Kriegsminister Israel Katz umgehend auf X: »Die Aufgabe des Rechtssystems der IDF besteht darin, Soldaten zu verteidigen und zu schützen, die im Krieg tapfer gegen Monster kämpfen – nicht die Rechte von Nukhba-Terroristen.« Die Botschaft: Es gibt nichts, was israelische Soldaten nicht dürfen.

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.03.2026, Seite 1, Titel

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