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Aus: Ausgabe vom 13.03.2026, Seite 4 / Inland
KI-Videoüberwachung

Staat scannt Verhalten

Bundesregierung will Befugnisse von BKA und Bundespolizei ausweiten – auch KI-Videoüberwachung vorgesehen
Von David Siegmund-Schultze
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In Mannheim soll künftig die Palantir-Software »Gotham« eingesetzt werden

Ob Terrorismus, organisierte Kriminalität oder die »russische Gefahr«. Die rhetorischen Hebel, um die Ausweitung der Befugnisse staatlicher Repressionsorgane mit immer neuen »Sicherheitsgesetzen« zu rechtfertigen, sind zahlreich. Und so wird eine »Reform« nach der anderen auf den Weg gebracht. Am Mittwoch haben sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bei der Kabinettssitzung laut dpa darauf verständigt, dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei zusätzliche Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum zu geben. Drei Gesetzentwürfe werden hierfür vorgelegt.

Für die »komplexen Ermittlungen« etwa im Bereich des Terrorismus sei eine »automatisierte Datenanalyse als Ermittlungsinstrument notwendig«, heißt es in dem dpa vorliegenden »Entwurf des Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit«. Das heißt: Die Bundesrepublik will auf den Zug von Staaten wie der USA mit ihrem ausgedehnten Einsatz von Palantir-Software aufspringen und verstärkt auf sogenannte künstliche Intelligenz (KI) setzen. »Mit automatisierter Datenanalyse können BKA und Bundespolizei große Datenmengen durchforsten, Muster erkennen und versteckte Verbindungen sichtbar machen«, bewarb Dobrindt seinen Vorstoß.

Die Gesetzentwürfe sollen etwa die KI-gestützte Videoüberwachung an »Kriminalitätsschwerpunkten« zur nachträglichen Identifikation mutmaßlicher Täter oder den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten ermöglichen. Außerdem soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) künftig die biometrischen Daten von Asylsuchenden mit Daten aus dem Internet abgleichen können, wenn jemand keine gültigen Papiere hat. Falls nötig, soll das BAMF auch Behörden anderer EU-Staaten hierfür einspannen dürfen.

Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke, teilte am Donnerstag mit, sie befürchte, dass Dobrindt »die schwerwiegendsten Eingriffe zuerst an Schutzsuchenden« teste, um sie später »schrittweise auf alle auszuweiten«.

Dass das Versprechen von mehr Sicherheit durch die Ausweitung polizeilicher Befugnisse, staatlicher Überwachung und den Einsatz von KI in der Öffentlichkeit immer mehr verfängt, hat sich in den vergangenen Jahren auch auf Länderebene gezeigt. Denn die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Dauerüberwachung im öffentlichen Raum mit KI wird bereits seit 2018 in Mannheim und seit 2023 in Hamburg getestet. In Bremer Straßenbahnen soll es Ende des Jahres so weit sein. Und während sich im baden-württembergischen Wahlkampf sowohl der Spitzenkandidat von Bündnis 90/Die Grünen und Wahlsieger, Cem Özdemir, als auch Manuel Hagel (CDU) laut dem Portal netzpolitik.org für eine »Entgrenzung der Videoüberwachung« mit Palantir-artiger Datenanalyse ausgesprochen hatten, ist man in Berlin schon weiter: Am Montag erklärten Staatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel im Innenausschuss, dass Kameras mit automatisierter Verhaltensanalyse an mehreren Standorten in der Hauptstadt installiert werden sollen.

Sie sollen »verdächtiges Verhalten« erkennen und sofort Alarm schlagen können. Dazu gehört laut der öffentlich einsehbaren Ausschreibung auch das Klettern über Zäune, Betreten gesperrter Bereiche und Zurücklassen von Gegenständen. Oder auch »langes Verharren oder Umhergehen ohne Anlass« und »wiederholtes Erscheinen«. Die Kameras sollen zunächst etwa vor dem Roten Rathaus angebracht werden; spätestens am 20. Juli auch am Kottbusser Tor. Die Maßnahme ist Teil des im Dezember beschlossenen Polizeigesetzes – die Linkspartei und die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus prüfen noch, dagegen mit einem Normenkontrollverfahren vorzugehen.

»Der öffentliche Raum soll zum Testfeld für Technologien werden, die alle vorbeikommenden Menschen unter Verdacht stellen«, heißt es in einer Stellungnahme des Chaos Computer Clubs (CCC) von vergangener Woche. Es bleibe unklar, wie die Behörden und Softwarehersteller »verdächtiges Verhalten« definieren. Die Gefahr bestehe, »dass jede Form des Andersseins dazu führt, häufiger als ›auffällig‹ markiert zu werden.« Der CCC kritisiert außerdem, dass bei den Testläufen in Mannheim und Hamburg kein beweisbarer Nutzen festgestellt worden sei – eine »nachvollziehbare wissenschaftliche Begleitung« habe es nicht gegeben.

Freuen dürfte die Wende von verdachtsabhängiger zu anlassloser Videoüberwachung vor allem die an der KI-Entwicklung beteiligten Unternehmen. Denn mit dem Erfassen und Auswerten jeglicher Bewegungen von Menschen an immer mehr Orten des öffentlichen Raums gewinnen diese wertvolle Daten für das Testen und Trainieren ihrer Software.

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