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Aus: Ausgabe vom 28.02.2026, Seite 4 / Inland
AfD und Staat

Extrem verdächtig

AfD: Parteispitze jubelt nach Etappensieg in Verfahren um Einstufung als »gesichert rechtsextrem«. Befürworter eines Verbots geben sich unverdrossen
Von Kristian Stemmler
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Nehmen den Aufzug: Tino Chrupalla und Alice Weidel (Berlin, 5.5.2025)

Für die von der Affäre um Vorwürfe der Vetternwirtschaft gebeutelte AfD kam die Nachricht kurz vor den beiden Landtagswahlen im März zur richtigen Zeit. Für Anhänger eines AfD-Verbots, die es vor allem bei SPD, Grünen und Linkspartei gibt, ist sie ein Dämpfer. Der am Donnerstag nachmittag veröffentlichte Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln bedeutet zweifellos einen Etappensieg für die Rechtsaußenpartei in der Auseinandersetzung mit dem Inlandsgeheimdienst bzw. mit dem Innenministerium: Vorerst darf die AfD auf Bundesebene nicht mehr als »gesichert rechtsextremistisch« eingestuft werden.

Damit gab das Gericht einem Eilantrag statt, der bereits im Mai 2025 eingereicht worden war, nachdem die kurz vor dem Ausscheiden aus dem Amt stehende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und der damals noch kommissarische Verfassungsschutzchef Sinan Selen die Einstufung verkündet hatten. Die Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus – auch wenn das Gericht in unmissverständlicher Weise angedeutet hat, dass es das beigebrachte Material zur Begründung für die Einstufung als nicht hinreichend erachtet. Sollte auch im Hauptverfahren im Sinne der AfD entschieden werden, wäre das eine schwere Schlappe für das Bundesinnenministerium. Auch den mehr oder weniger durchdachten Spekulationen über ein womöglich aussichtsreiches Verbotsverfahren wäre damit de facto die Grundlage entzogen.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass bei der AfD zwar weiterhin ein »starker Verdacht« verfassungsfeindlicher Bestrebungen bestehe. Es fehle jedoch die »hinreichende Gewissheit«, dass die Partei in ihrer Gesamtheit von diesen Bestrebungen geprägt sei. Das Gericht sah in Teilen des AfD-Wahlprogramms 2025 zwar klare Verstöße gegen die Verfassung. So seien Forderungen wie ein Verbot von Minaretten oder ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst mit der Religionsfreiheit und der Menschenwürde unvereinbar. Diese einzelnen Punkte reichten jedoch nicht aus, um der Gesamtpartei eine verfassungsfeindliche Grundtendenz zu attestieren, so das Gericht.

Die Spitze der AfD feierte den Beschluss. Die Kovorsitzende Alice Weidel sprach am Donnerstag bei X von einem »großen Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat«. Der Kovorsitzende Tino Chrupalla erklärte, man müsse das Hauptverfahren abwarten, aber die AfD habe einen Zwischenerfolg errungen. Die Entscheidung des Gerichts werde den Wahlkämpfern in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Rückendeckung geben.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der am Donnerstag in einer ersten Reaktion seine Ablehnung eines Verbotsverfahrens bekräftigt hatte (»Dass ein Verbotsverfahren noch mal deutlich darüber hinausgehende Hürden hat, dürfte jedem klar sein«), erklärte am Freitag gegenüber dem TV-Sender Welt, der Gerichtsbeschluss sage deutlich, dass innerhalb der AfD Bestrebungen vorhanden seien, die sich gegen die »freiheitlich-demokratische Grundordnung« richteten. Deswegen bleibe es dabei, dass die AfD ein »Verdachtsfall« sei und beobachtet werde. Als sogenannter Verdachtsfall kann eine Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden, etwa durch Observationen oder verdeckte Bild- oder Tonaufnahmen. Bei einer als »gesichert extremistisch« eingestuften Organisation sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel weiter. AfD-Fraktionsvize Markus Frohnmaier hatte das Innenministerium zuvor aufgefordert, »sofort alle Maßnahmen gegen die AfD« einzustellen.

Was die Kölner Entscheidung für ein mögliches AfD-Verbot bedeutet, wird erwartungsgemäß sehr unterschiedlich bewertet. Chrupalla erklärte, derartigen Bestrebungen sei nun ein Riegel vorgeschoben. »Sämtliche Spekulationen«, was Parteienverbote angeht, seien ad absurdum geführt und zu beenden. Der Kölner Rechtsanwalt Ralf Höcker, der die AfD in dem Verfahren vertritt, schrieb bei X, es handele sich zwar um einen Beschluss im Eilverfahren, aber die Begründung sei deutlich. Damit sei ein Verbot »nicht mehr denkbar«.

Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sieht das ganz anders. Sie sei weiterhin »der festen Überzeugung«, dass die AfD verfassungsfeindlich sei, was vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft werden müsse. Auch die Fraktion Die Linke hält an der Forderung nach einem AfD-Verbot fest. Von der Partei gehe eine politische und gesellschaftliche Gefahr aus, sagte Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Fraktion. Die Entscheidung über diese Frage sei dem Verfassungsgericht vorbehalten und »gerade nicht dem Geheimdienst oder den Verwaltungsgerichten«. Die Kampagne »AfD-Verbot jetzt!« versicherte in einer Mitteilung vom Freitag, die aktuelle Entscheidung betreffe »ausschließlich die verwaltungsrechtliche Einstufung«. Sie treffe keine Aussage darüber, ob die AfD verfassungswidrig im Sinne des Grundgesetzes sei und verboten werden müsse. Der thüringische Innenminister Georg Maier plädierte für die Prüfung des Verbots einzelner AfD-Landesverbände. Als »gesichert rechtsextremistisch« eingestuft sind die Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen.

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