Regierung begrenzt Werktag
Von Frederic Schnatterer
Mexiko reduziert die per Gesetz zulässige Wochenarbeitszeit: Bis 2030 soll sie von derzeit 48 auf 40 Stunden verkürzt werden. Dafür hat am Mittwoch das Abgeordnetenhaus die Änderung des Verfassungsartikels 123 beschlossen. In der Kammer verfügt die Regierungspartei Morena gemeinsam mit Verbündeten über eine Zweidrittelmehrheit. Bereits Mitte Februar hatte der Senat den Schritt gebilligt.
Der Abstimmung waren mehr als zwölf Stunden Debatte vorausgegangen. Die Regierungsfraktion argumentiert, dass eine Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur die körperliche und geistige Gesundheit der Angestellten verbessern, sondern insgesamt auch die Produktivität steigern werde. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sei das Ziel. Auch das Risiko von Arbeitsunfällen solle durch die Reform verringert werden, da die Angestellten nicht mehr so müde seien. Mexiko gilt weltweit als eines der Länder, in dem die Menschen am längsten arbeiten. Laut World Population Review beträgt die jährliche Arbeitszeit 2.148 Stunden.
Der Morena-Abgeordnete und Gewerkschafter Pedro Haces erklärte, die Regierung strebe damit »ein Gleichgewicht zwischen Produktivität und Wohlbefinden« an. Vorgesehen ist, dass die Arbeitszeit ab 2027 jährlich um zwei Stunden reduziert wird. Dieser »gestaffelte Zeitplan«, so Haces in der Debatte weiter, ermögliche es, »Schichten und Arbeitsprozesse neu zu organisieren, in Fortbildung und Technologie zu investieren, Tarifverträge und interne Vereinbarungen anzupassen und abrupte Veränderungen bei den Arbeitskosten zu vermeiden«. So sollten »die Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die fast 96 Prozent ausmachen«, abgefedert werden.
Auch Teile der Opposition stimmten für den Vorschlag, kritisierten jedoch Einzelaspekte der Änderung. Besonders die Regelung zu Erholungstagen wurde kontrovers diskutiert. So hatten zuvor sowohl Opposition als auch Teile der Gewerkschaften gefordert, das Recht auf zwei Ruhetage hintereinander solle gesetzlich festgeschrieben werden. Das Regierungslager blockierte allerdings jede Änderung. Statt dessen heißt es im nun abgesegneten Text: »Für jeweils sechs Arbeitstage haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens einen bezahlten Ruhetag.«
Kritik gibt es auch daran, wie die Vergütung von Überstunden künftig geregelt werden soll. Bisher bekamen Angestellte für die ersten neun Überstunden in der Woche den doppelten Lohn; diese Anzahl soll nun auf zwölf Stunden erhöht werden. Mehrere Gewerkschaften sehen die Änderung daher als Rückschritt gegenüber der bisherigen Regelung an. Sie fürchten, dass letztlich keine wirkliche Reduzierung der Wochenarbeitszeit zu Buche stehen könnte.
Vor der Sitzung protestierten Unterstützer der »Nationalen Front für die 40-Stunden-Woche« gegen die Änderung, die sie in einem Statement als »Mogelpackung« bezeichneten.
Für die sozialdemokratische Regierung von Präsidentin Claudia Sheinbaum ist die Abstimmung ein Erfolg. Sie feiert die Änderung als Schritt, der eine »historische Schuld« gegenüber der Arbeiterklasse begleiche. Der geänderte Verfassungsartikel geht nun an die Parlamente der 32 Bundesstaaten Mexikos. Von diesen müssen mindestens 17 der Reform zustimmen, damit sie in Kraft treten kann.
Die Regierung verfolgt das Ziel, dass die Änderung symbolträchtig zum 1. Mai rechtskräftig wird. Sie betrifft rund 65 Prozent der in formalen Arbeitsverhältnissen Angestellten. Das entspricht mehr als 13,4 Millionen Menschen. Mehr als die Hälfte der arbeitenden Bevölkerung in Mexiko muss jedoch in informellen Verhältnissen und damit ohne Absicherungen und Rechte über die Runden kommen.
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