Auf Kriegsfuß mit der Natur
Von Ralf Wurzbacher
Klima- und Umweltschutz sind eine feine Sache – wenn sie gerade zum Zeitgeist passen. Am Donnerstag behandelte der Bundestag in erster Lesung das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG) der Bundesregierung. Es ist Sinnbild dafür, wie der Anspruch auf einen nachhaltigen Umgang mit der Natur im Zeichen der »Zeitenwende« unter die Räder gekommen ist. Beziehungsweise unter die Kette: Die Vorlage priorisiert ausdrücklich Verkehrsprojekte von militärischem Charakter und dabei speziell den Ausbau von Autobahnen, wogegen eine breite Phalanx an Verbänden Sturm läuft. Statt der Mobilitätswende dient es vordergründig der Mobilmachung gegen Russland oder andere künftige Feinde. Die deutsche Sektion des World Wide Fund for Nature (WWF) urteilte am Mittwoch: »Mit der Abrissbirne gegen unsere Lebensgrundlagen.«
Der federführend vom Bundesverkehrsministerium erarbeitete Entwurf beinhaltet Änderungen von insgesamt 18 Gesetzen und Verordnungen: vom Allgemeinen Eisenbahngesetz über das Bundesfernstraßengesetz, das Wasserhaushalts- und Luftverkehrsgesetz bis zur Deponieverordnung. Überdies beriet das Parlament am Donnerstag eine Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, das massive Einschnitte bei den Beteiligungsrechten beinhaltet. Wie üblich verkauft die Regierung ihr Vorhaben als Bändigung des deutschen Bürokratiemonsters durch Steigerung der Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere in den Bereichen Verkehr und Energie. Dabei pfeift die Koalition auf die eigenen Experten. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), ein wichtiges Beratergremium der Bundesregierung, hatte Mitte Februar in einer Analyse die unterstellte Verschleppung von Infrastrukturprojekten durch Mitwirkung von Umweltverbänden in Abrede gestellt. Dazu warnte der Rat vor einer »symbolischen Handlungsdynamik« und »einer zu weitgehenden Deregulierung, die dazu führt, dass wichtige Umweltgüter wie Wasser, Boden, Luft, Klima und Biodiversität sowie die menschliche Gesundheit Schaden nehmen«.
Das Gesetzeswerk stuft zahlreiche Infrastrukturprojekte pauschal als »überragendes öffentliches Interesse« ein mit der Maßgabe, »dass sie der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen«. Gemünzt sind die Bestimmungen auch auf »alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur (…), die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden«. Gemeint ist das Kreditpaket über 500 Milliarden Euro, das Union und SPD im Frühjahr noch vor der Amtsübernahme mit Unterstützung von Bündnis 90/Die Grünen geschnürt hatten. Die sogenannte Investitionsoffensive ist mitnichten eine rein zivile Angelegenheit, augenscheinlich sollen beträchtliche Teile dem Zweck »Kriegsertüchtigung« zugeführt werden. Durch die zunehmende Militarisierung drohe ein »neuer Schub für den Autobahnbau«, beklagte der Umweltverband Robin Wood in einer Medienmitteilung. Die BRD sei wegen ihrer zentralen Lage eine Drehscheibe der NATO, »doch das macht noch lange nicht jedes neue Infrastrukturprojekt elementar für die Zukunft der NATO«.
Was alles will die Regierung an Regeln schleifen? Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll vereinfacht werden, bei »eilbedürftigen« Projekten soll sie verkürzt oder durch alternative Formate ersetzt werden. Bei groben Eingriffen in die Natur sollen Ausgleichsmaßnahmen, die andernorts natürliche Lebensräume schaffen, durch Geldzahlungen ersetzt werden, was Kritiker als »Ablasshandel« brandmarken. Die Möglichkeiten von Verbandsklagen sollen massiv eingeschränkt werden, ihre aufschiebende Wirkung selbst im Fall verheerendster Bausünden entfallen. Von einer »Mogelpackung« sprach am Donnerstag der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Wer das Klagerecht untergrabe, »nimmt in Kauf, dass Umweltrecht auf dem Papier steht, aber niemand mehr da ist, der seine Einhaltung durchsetzt«. Laut WWF machen Verbandsklagen »weniger als 0,1 Prozent aller verwaltungsgerichtlichen Verfahren aus«. Das IZG in seiner geplanten Form sei ein »Naturzerstörungsbeschleunigungsgesetz«, bilanzierte die Organisation. Der Bundeskanzler frohlockte dagegen zuletzt über einen »wirklichen Qualitätssprung«. Ziel sei es ausdrücklich nicht, Umweltstandards zu senken, so Friedrich Merz (CDU). Natürlich …
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