Auch die Schweiz ist Komplizin
Von Kim Nowak
Der sogenannte Waffenstillstand im Gazastreifen wird täglich von israelischer Seite gebrochen. Allein am Sonntag wurden bis zum Nachmittag mindestens elf Tote durch Luftangriffe auf die palästinensische Enklave registriert, deren rund zwei Millionen Einwohner auf weniger als die Hälfte zusammengepfercht wurden. Darauf machte am Freitag auch das Bündnis »Basel 4 Palestine« aufmerksam. Es hatte zur Demonstration in der Schweizer Großstadt aufgerufen und die insgesamt mehr als 1.500 Verstöße gegen die Waffenruhe seitens Israels angeprangert sowie an die über 580 Getöteten seit Inkrafttreten im Oktober 2025 erinnert.
Der Demozug, der von einem großen Polizeiaufgebot begleitet wurde, legte streckenweise den Tramverkehr lahm. Wie die Basler Zeitung schreibt, verlief alles friedlich. Lediglich an einigen Parolen störte sich das Blatt, die seien »allerdings heftig« gewesen. So skandierten die etwa 2.000 Demonstranten unter anderem: »Scheiß USA, scheiß Israel!«
Dass der Genozid in Gaza auch in der Schweiz weiterhin hochaktuell ist, zeigt sich an einer überraschenden Entwicklung: Der Schweizer Außenminister Ignazio Cassis (FDP) wurde Anfang Februar beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angezeigt. Der Vorwurf lautet Beihilfe zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit und Völkermord. Eingereicht wurde die Anzeige von der Vereinigung »Stop Complicity« sowie von 25 Rechtsanwälten. Sie setzen sich dafür ein, dass die Schweiz für ihre Komplizenschaft beim Genozid in Gaza zur Rechenschaft gezogen wird. Cassis wird als Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten stellvertretend für die Alpenrepublik angezeigt. Irène Wettstein, eine der Anwältinnen, nimmt ihn allerdings konkret in die Verantwortung. Er habe die »Kompetenz und die Pflicht, das Völkerrecht zu achten«, erklärte sie gegenüber dem Nachrichtenportal Watson. Doch er habe nichts unternommen: »Er hat sogar die enge Zusammenarbeit mit der israelischen Armee aufrechterhalten.«
Seit 2013 besteht zwischen Israel und der Schweiz ein Abkommen zur militärischen Zusammenarbeit. Insbesondere sogenannte Dual-Use-Güter werden exportiert, also jene, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können. Darunter fallen u.a. Komponenten für die Drohne »Hermes 900«, die seit 2024 im Gazastreifen eingesetzt wird.
In jenem Jahr wurden Dual-Use-Güter im Wert von 18,2 Millionen Euro nach Israel exportiert. Da vor dem IStGH keine Staaten, sondern nur Einzelpersonen angezeigt werden können, fiel die Entscheidung auf den Außenminister. Doch dabei solle es nach Wettstein nicht bleiben: »Herr Cassis ist möglicherweise nur der Erste auf der Liste, da die Staatsanwaltschaft des IStGH befugt ist, die Ermittlungen auf andere Personen auszuweiten.«
Im Visier der Ankläger stehen nicht nur Politiker, sondern auch Unternehmen, darunter solche aus der Rüstungsindustrie. Elbit Systems, das in der palästinasolidarischen Bewegung besonders im Fokus steht, unterhält in der Schweiz eine Tochtergesellschaft. Auch die staatliche Armasuisse, die dem Bundesamt für Rüstung untersteht, sei Teil der Komplizenschaft Berns am Völkermord. Die Ermittlungen können sich allerdings über Jahre hinziehen. »Was wir heute erwarten, ist, dass die Zivilgesellschaft Ignazio Cassis dazu auffordert, die Politik des EDA zu ändern.« Dafür wurde am Dienstag eine Petition gestartet, die mittlerweile mehr als 9.000 Unterschriften zählt.
Der Bundesrat reagiert gelassen auf die Anzeige. Es liege nun in der Verantwortung des IStGH, »über die mögliche Relevanz der erhaltenen Informationen zu entscheiden«, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der Agentur Keystone-SDA. Mit Verweis auf ihr »humanitäres Engagement« versucht die Regierung, die Vorwürfe zu entkräften. So habe man seit Oktober 2023 Gelder in Höhe von 164 Millionen Euro für »humanitäre« Hilfe bereitgestellt. Gleichzeitig sieht sie sich weiterhin als »Vermittlerin«, die eine »strikte Einhaltung des Völkerrechts« fordert. Das ist den Anklägern jedoch zu wenig. Cassis habe erheblichen Einfluss auf die Außenpolitik der Schweiz, »insbesondere gegenüber Israel«.
Ob die Klage Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Eines scheint jedoch sicher: Selbst wenn der Außenminister offiziell angeklagt wird, dürfte sich letztlich wenig ändern. Das zeigt die Erfahrung mit dem per internationalem Haftbefehl gesuchten israelischen Premier Benjamin Netanjahu.
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