Auf Kollisionskurs mit Völkerrecht
Von Fabio Nacci, Modena
Der 12. Februar 2026 markiert einen weiteren Tiefpunkt im Umgang Italiens mit der Flucht über das Mittelmeer. Mit der Verabschiedung eines Dekrets macht die ultrarechte Regierung unter Giorgia Meloni mit einem ihrer zentralen Wahlkampfversprechen ernst: der Blockade gegen Schiffe privater Seenotretter. Sie behauptet dabei, die »nationale Sicherheit« durch eine strengere Kontrolle der Hoheitsgewässer zu »verteidigen«. Zwar muss das Parlament dem Dekret noch zustimmen, das gilt aufgrund der Mehrheitsverhältnisse aber als ausgemacht. Zudem tritt es spätestens 48 Stunden nach Bekanntmachung automatisch in Kraft. Auch dass Staatspräsident Sergio Mattarella seine Unterschrift verweigert, gilt als unwahrscheinlich. Kern des Dekrets ist die Befugnis für das Innen- und das Infrastrukturministerium, bestimmte Meereszonen für Schiffe von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu sperren. Dieser Mechanismus tritt bei »außergewöhnlichem Migrationsdruck« in Kraft und erlaubt es den Behörden, die Einfahrt in Häfen über längere Zeiträume zu verweigern.
Das Dekret verschärft zudem das Sanktionsregime drastisch: Vorgesehen sind Millionenstrafen und die endgültige Beschlagnahmung von Schiffen, die sich den Einfahrtsverboten oder den Anweisungen zur Hafenzuweisung widersetzen. Die Strategie der »administrativen Zermürbung« zwingt NGOs zu wochenlangen Fahrten in weit entfernte norditalienische Häfen, was ihre Präsenz rund um die südlichen Küsten, wo Menschen in Seenot eigentlich gerettet werden müssen, drastisch reduziert. Letztlich werden so nicht die Boote gestoppt, sondern unabhängige Zeugen der tödlichen Abschottungspolitik entfernt, und die Sterblichkeitsrate auf der ohnehin schon gefährlichen Fluchtroute wird erhöht.
Einer Analyse der Tageszeitung Il Fatto Quotidiano zufolge bringen die neuen Bestimmungen Italien jedoch in Konflikt mit der UN-Seerechtskonvention (UNCLOS). Denn Rechtsexperten weisen darauf hin, dass das Dekret das Konzept der »friedlichen Durchfahrt« de facto aushebelt, wonach die Durchfahrt eines Schiffes nur dann nicht mehr »friedlich« ist, wenn es eine tatsächliche Bedrohung für den Küstenstaat darstellt. Die Rettung von Menschenleben als Bedrohung der nationalen Sicherheit umzudeuten, gilt unter Völkerrechtlern als unhaltbar. Zudem ist eine Seeblockade eine kriegerische Handlung, die in Friedenszeiten und im Umgang mit zivilen Schiffen keine rechtliche Basis hat.
Ein weiterer möglicher Völkerrechtsbruch ist der Verstoß gegen den Grundsatz des Non-Refoulement (Nichtzurückweisung). Indem Rom den Zugang zu italienischen Gewässern verweigert und Schiffe zwingt, in internationalen Gewässern zu bleiben, delegiert es »die Rettung« der Asylsuchenden faktisch an die Behörden von Drittstaaten wie Libyen und Tunesien. Diese Externalisierung wird von Menschenrechtsorganisationen scharf verurteilt, da sie Asylsuchende der Gefahr aussetzt, auf das offene Meer getrieben, in Internierungslager in Nordafrika zurückgebracht oder dort – wie bereits dokumentiert – in die Wüste vertrieben zu werden.
Auch verschiedene Organisationen wie SOS Méditerranée, Ärzte ohne Grenzen und Open Arms kritisierten das Gesetzesvorhaben scharf: »Der Gesetzentwurf (…) droht Italien zum ersten Land zu machen, das den neuen europäischen Pakt zu Migration und Asyl umsetzt, und stellt damit einen schwerwiegenden Rückschritt beim Schutz der Grundrechte dar. Die neuen Bestimmungen beschleunigen Grenzverfahren und Rückführungen, erweitern die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, nun einschließlich Ägypten und Tunesien, und erleichtern die Überstellung von Asylsuchenden in Drittstaaten auch ohne tatsächliche Verbindungen. Das Ergebnis ist eine Aushöhlung des Rechts auf Asyl und das Risiko, viele Menschen Verfolgung und unmenschlicher Behandlung auszusetzen.«
Zwar ist es möglich, dass das Dekret durch die EU-Justiz in den kommenden Monaten gekippt wird. Bis dahin bleiben die Bestimmungen jedoch in Kraft und werden von der rechten Regierung Italiens vor allem für ihren innenpolitischen Zuspruch instrumentalisiert.
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Leserbrief von leopold Jurkowitsch aus Angern (13. Februar 2026 um 21:48 Uhr)Niemand stellt internationales Recht in Frage. Meloni gibt bloß Anweisungen, wie es zu handhaben ist. Zum Beispiel, dass Schiffe, die aus Seenot Gerettete mit sich führen, keine italienischen Häfen anlaufen dürfen, es sei denn, sie führen unter italienischer Flagge. Andere Schiffe setzen einfach ihre Fahrt planmäßig fort. Da kann es dann passieren, dass man unversehens mit einem leeren LNG-Tanker in Trinidad landet. Gerettet ist gerettet, Asyl spielt da keine Rolle. Oder, wie es oft vorkommt, bei einem Seenotretter unter deutscher Flagge, wenn auch die anderen Staaten das Einlaufen in einen ihrer Häfen verbieten, in Bremerhaven. Dort endet das Seerecht, ab dort geht es weiter nach Asylrecht. Art 31 und 33 Der GFK sind zur Lektüre empfohlen. Leopold Jurkowisch, Österreich, Enkel eines Maats der k.u.k. Kriegsmarine, Sohn eines Steuermanns der DDSG. Nur ich selbst habe eine Festlandkarriere vorgezogen, obwohl ich theoretisch Frachtschiffe über die Weltmeere bewegen dürfte.
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Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich Hopfmüller aus Stadum (13. Februar 2026 um 18:41 Uhr)Der Volxmund sagt, die Hoffnung stirbt zuletzt. Allzu viel Hoffnung auf die EU-Justiz sollte frau aber nicht setzen: Frontex!
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