Kostenfaktor Inklusion
Von Niki Uhlmann
Staat und Kapital behindern. Zu diesem Urteil gelangt, wer sich den ebenso mühseligen wie unermüdlichen Kampf der rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen für ihre Gleichstellung in der BRD anschaut. Nach jahrelanger Diskussion befasst sich die Bundesregierung endlich mit der zentralen Forderung, gesetzlich mehr Gleichstellung in der Privatwirtschaft zu verankern. Verbände kritisieren den Reformvorschlag allerdings als kosmetische Korrektur.
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes« beschlossen. Kapitalisten, schreibt es, »sollen bei Bedarf im Einzelfall durch eine einfache und praktikable Lösung vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten sicherstellen«. Die Stichwörter: »angemessene Vorkehrungen«, also »Eigenverantwortung« und »Dialog der Beteiligten«, statt »detaillierte Vorschriften«.
Das verantwortliche Bundesarbeitsministerium konkretisiert: »Unternehmen sollen selbst entscheiden können«. Dass genau das bislang nicht besonders gut funktioniert hat, war exemplarisch bereits vergangenen November den Daten der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Deren Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung teilte mit, dass 60 Prozent aller Betriebe mit 20 oder mehr Beschäftigten ihrer Pflicht nicht nachkämen, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen.
Der Entwurf sieht ein neues »Benachteiligungsverbot« und Kriterien für »zulässige unterschiedliche Behandlung« vor. Demnach dürfe ein Unternehmer Menschen mit Behinderung »bei dem Zugang zu und der Versorgung mit« seinen »beweglichen Gütern« oder »Dienstleistungen nicht benachteiligen«, sofern kein »sachlicher Grund vorliegt« oder »Nachteile wegen einer Behinderung verhindert oder ausgeglichen werden«. Wer »benachteiligt wurde«, könne »die Beseitigung der Benachteiligung verlangen«, wobei »zunächst ein niedrigschwelliges, kostenfreies Schlichtungsverfahren helfen« und die Beweislast beim Unternehmer liegen soll. Aber: »Dokumentations- oder Berichtspflichten entstehen nicht.«
Mit unmittelbaren Verbesserungen können Menschen mit Behinderung also nicht rechnen, mit weiteren mühseligen, nun innerbetrieblichen Diskussionen darüber, was der Staat mit »angemessenen Vorkehrungen« oder »sachlichen Gründen« gemeint haben könnte, hingegen schon. »Mit diesem Entwurf wird sich praktisch leider nicht viel ändern«, brachte Michaela Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR), die Wirkungslosigkeit der Reform im Dezember auf den Punkt.
Im Entwurf werden »bauliche Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung« für Unternehmer klassifiziert. Damit erkläre der Gesetzgeber, so Engelmann, nicht nur »noch so kleine Anpassungen«, sondern »Menschen mit Behinderungen faktisch selbst zur Belastung«. Ferner forderte der DBR, »verbindliche Barrierefreiheitsstandards, angemessene Vorkehrungen, klare Fristen, Durchsetzungsmechanismen und effektive Sanktionen bei Verstößen« gesetzlich zu regeln.
»Mit diesem Gesetzentwurf, der Unternehmen praktisch von echter Barrierefreiheit freistellt, zementiert die Bundesregierung Ausgrenzung im Alltag«, kritisierte auch Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Bundestagsfraktion Die Linke, am Mittwoch gegenüber jW. Teilhabe dürfe »nicht vom Profit abhängen«, deutete er an, dass das Kapital Inklusion im Regelfall als geschäftsschädigenden Kostenfaktor begreift: »Wer Inklusion ernst meint, muss Konzerne verpflichten, statt ihnen Schlupflöcher zu bieten.«
Noch passiert in der BRD tagtäglich das Gegenteil: Fast 300.000 Menschen mit Behinderung werden in Werkstätten gepfercht und dort für reguläre Arbeiten mit Hungerlöhnen bedacht. Allerhand Konzerne bereichern sich an der Überausbeutung dieser Beschäftigten. Gleichstellung und Menschenrechte, so scheint es, sind mit dem deutschen Kapital einfach nicht zu machen.
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