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Aus: Ausgabe vom 11.02.2026, Seite 4 / Inland
Palästina-Solidarität

Vorwürfe nicht haltbar

Berlin: Verfahren gegen propalästinensischen Aktivisten eingestellt
Von David Siegmund-Schultze
Zugang zum Hörsaal verwehrt_ Berufungsprozess.jpg
Der Druck von der Straße zeigte wohl Wirkung: Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung des Verfahrens zu (Berlin, 10.2.2026)

Eine jubelnde Gruppe von Genossen feierte Burak Y., als er aus dem Gerichtssaal kam. Das Verfahren gegen ihn wurde am Dienstag eingestellt. Vom ursprünglich von der Staatsanwaltschaft an die Wand gemalten Gespenst des linken, gewalttätigen Antisemiten ist nichts mehr übriggeblieben. »Ich bin erleichtert, dass es vorbei ist«, so Y. nach dem Prozess gegenüber jW. »Es war kein glasklarer Sieg, aber ein Erfolg, den wir sehr gut akzeptieren können«, sagte Y. weiter. Der Fall zeigt: Wenn es um Solidarität mit Palästina geht, nimmt der Staat bereits kleinste Lappalien zum Anlass, um seine Repressionsorgane in Stellung zu bringen.

Obwohl, von einer Lappalie zu sprechen, das ist in dem Fall wohl schon zu viel. Am 14. Dezember 2023 – Israels genozidaler Krieg gegen die Palästinenser in Gaza war erst wenige Monate alt und die Doktrin von der Staatsräson in voller Blüte – hatten mit Palästina solidarische Aktivisten einen Hörsaal an der Freien Universität Berlin besetzt. Dabei hatte der Ordner Burak Y. den Studenten Lahav Shapira wenige Minuten daran gehindert, den Hörsaal zu betreten, indem er sich vor ihn stellte.

Zuvor hatten Shapira und einige Begleiter Infomaterial von der Wand gerissen und wollten eine palästinensische Fahne entwenden, wie auf Videos zu sehen ist, die jW vorliegen. »Ich habe gesehen, wie sich Shapira und seine Freunde aggressiv verhalten und Leute bedrängen. Eine Genossin hat signalisiert, dass ihr Schmerzen zugefügt werden, da bin ich dazwischengegangen, um eine weitere Eskalation zu verhindern«, berichtete Y. gegenüber jW.

In der Folge zeigte Shapira den Aktivisten an. Die Vorwürfe: Körperverletzung und antisemitische Beleidigung. Das brachte die Staatsanwaltschaft zur Anklage. Doch beim Prozess am 17. Juli vergangenen Jahres erwiesen sich beide Anschuldigungen als nicht haltbar. Im Gericht wurden weitere Videoaufnahmen der Szene vor dem Hörsaal abgespielt, die ebenfalls jW vorliegen. Von Beleidigungen oder Gewaltanwendungen durch Y. ist darauf nichts zu erkennen. Vielmehr sieht man, wie Shapira den Angeklagten mehrfach schubst.

Daraufhin änderte die Staatsanwaltschaft ihre Strategie, nahm die ursprünglichen Vorwürfe zurück und erreichte eine Verurteilung Y.s in erster Instanz wegen Nötigung – der legte Berufung ein. »Bürgergeld-Empfänger verurteilt: Nur 450 Euro Geldstrafe nach Judenhass an Berliner Uni«, titelte daraufhin Bild. Dass Y. Shapira wegen seiner Konfession nicht in den Hörsaal lassen wollte, ist wenig plausibel, waren doch mehrere jüdische Menschen an der Besetzung beteiligt. »Ich wusste nicht mal, dass er Jude ist«, sagte der Angeklagte gegenüber jW.

Am Dienstag erreichte Y. die Einstellung des Verfahrens im Berufungsprozess. Darauf einigten sich alle Seiten. Die Auflagen: Y. muss 450 Euro an den Verein Medico International zahlen, der in Gaza im Einsatz war, bis er vor kurzem durch Israel aus der abgeriegelten Enklave verbannt wurde. Außerdem muss er einen symbolischen Betrag von 200 Euro der Prozesskosten Shapiras übernehmen. »Damit ist unser Mandant nicht schuldig gesprochen worden«, betonte einer seiner drei Verteidiger Timo Winter, nach dem Prozess gegenüber jW.

Angesichts der »allgegenwärtigen Repressionen gegen Palästina-Solidarität in Deutschland haben wir die Einstellung angenommen«, sagte Winter. Will heißen: Weil die Grundrechte in der BRD in bezug auf Palästina so stark beschnitten sind – die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit Irene Khan sprach vergangene Woche von der »Anwendung von Antiterrorgesetzen, um den Inhalt palästinensischer Interessenvertretung weitgehend einzuschränken oder zu verbieten« –, sei ein solcher Teilerfolg viel wert.

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