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Aus: Ausgabe vom 02.02.2026, Seite 4 / Inland
Gesinnungsprüfung in Hessen

Fragen nach Verfassungstreue

Straftäter, Extremist oder Spion? Das müssen Mitarbeiter im hessischen Landtag künftig beantworten
Von Max Grigutsch
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Will das hessische Parlament vor inneren Feinden schützen: Landtagspräsidentin Wallmann (Wiesbaden, 18.1.2024)

In Zeiten von Militarisierung und stockender Wirtschaftsleistung hat der deutsche Imperialismus immer weniger Geduld mit Widersachern in den eigenen Reihen. Entsprechend laufen die Bestrebungen, »Extremisten« aus dem Staatsdienst zu entfernen, bundesweit vielerorts auf Hochtouren. Auf den Zahn gefühlt wird als nächstes den wohl im hessischen Landtag vermuteten Grundgesetzgegnern. Dort ist am Sonntag ein neues Gesetz in Kraft getreten, gemäß dem die Gesinnung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen – derzeit rund 470 an der Zahl, inklusive Praktikanten – überprüft werden soll. Wer nicht kooperiert, dem droht die Entziehung von Geldern. Wie die Präsidentin des Wiesbadener Landtags, Astrid Wallmann (CDU), am Mittwoch dpa mitteilte, solle so sichergestellt werden, »dass Verfassungsfeinde nicht aus Steuergeldern finanziert werden und auch keinen Zugang zur Infrastruktur erhalten«.

Das mehrstufige Verfahren läuft so ab: In einem ersten Schritt sollen alle Mitarbeiter gleichzeitig Fragebögen erhalten, und das schon bald, heißt es vom Landtag. Gefragt werde nach Straftaten und verfassungsfeindlicher oder geheimdienstlicher Betätigung. Schritt zwei: Meldet die Landtagspräsidentin Zweifel ob der Gesinnung eines Mitarbeiters an, kann sie ein Führungszeugnis anfordern. Mit Zustimmung des Betroffenen kann sie in einem dritten Schritt auch Polizei und Verfassungsschutz nach Erkenntnissen fragen.

Das Ganze läuft unter dem Schlagwort »freiwillig«. Aber weigert sich ein Mitarbeiter, durchleuchtet zu werden, kann ihm der Geldhahn zugedreht werden. Das immerhin erst, nachdem sich der oder die Betreffende dem Parlamentspräsidium, bestehend aus Vertretern aller Fraktionen im Landtag (CDU, SPD, AfD, Grüne und FDP), zu einer Anhörung vorgestellt hat. Gesetzwidrig verwendete Mittel müssten gegebenenfalls zurückgezahlt werden. Auch Hausverbote stehen laut dpa im Raum.

Im Visier sah sich im Dezember die AfD. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Frank Grobe, hatte die Novelle als »gezielte Attacke auf uns als politische Konkurrenz« verstanden. Inzwischen scheinen die Sorgen aber großteils ausgeräumt. Die Fraktion suche »ihre Mitarbeiter sorgfältig aus« und sehe daher »einer Zuverlässigkeitsprüfung gelassen entgegen«, teilte sie dpa am Mittwoch mit. Sollte das Präsidium das Gesetz »zur Behinderung der Oppositionsarbeit der AfD-Fraktion missbrauchen, behält sich die Fraktion rechtliche Schritte vor«.

Die Erfahrungen aus Zeiten des Radikalenerlasses legen indes nahe, dass das Ziel der Maßnahmen ohnehin eher die linken Störenfriede sein dürften – wenn auch präventiv, da derzeit nicht einmal eine nominell linke Partei im Landtag vertreten ist. Die Partei Die Linke war 2023 an der Fünfprozenthürde gescheitert. Deren stellvertretender Landeschef Axel Gerntke hatte gegenüber der Frankfurter Rundschau schon im vergangenen September gewarnt, das neue Gesetz folge der falschen Logik, linke und »rechtsextreme« Positionen gleichzusetzen.

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