Gegen Terror und Müllsäcke
Von Philip Tassev
In einem sind sich die im Bundestag vertretenen Parteien einig: Sie sehen die »innere Sicherheit« der BRD in Gefahr. Doch da enden auch schon die Gemeinsamkeiten. Während Union, SPD und Grüne russische Agenten als größte Gefährdung betrachten, sind es für die AfD messerschwingende Einwanderer, die Deutschland bedrohen. Diese unterschiedlichen Auffassungen prägten denn auch die parlamentarische Debatte um die Verschärfung der Antiterror- und -spionagegesetze, die am Donnerstag abend mit der Annahme des Gesetzespakets endete. Die Regierungsfraktionen stimmten dafür, Linkspartei und AfD dagegen, die Grünen enthielten sich.
Mit dem Gesetz wird ein neuer Straftatbestand geschaffen, die »vorsätzliche Begehung rechtswidriger Taten im Auftrag einer fremden Macht«, wie es die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, in ihrer Rede formulierte. »Ausländische Geheimdienste« würden immer stärker mit Bedrohung, Nötigung und Morden gegen in der BRD lebende »Dissidenten« vorgehen. Das habe man in der Vergangenheit »nicht angemessen« bestrafen können.
Es geht aber nicht nur um Spionage, sondern auch »um Terrorismusbekämpfung«, wie der CDU-Abgeordnete Carsten Müller erklärte. Ziel des Pakets aus drei Gesetzentwürfen sei »mehr Sicherheit durch einen handlungsfähigen, rechtsstaatlich verankerten und europäisch vernetzten Rechtsrahmen«. So sollen elektronische Beweismittel künftig »direkt bei Diensteanbietern« und bei anderen EU-Mitgliedstaaten angefordert werden können, und zwar laut Müller »relativ umfassend«. Die Beweismittel umfassen demnach »digitale Teilnehmer-, Verkehrs- und Inhaltsdaten«.
Dazu kommt, dass sich juristisch nicht zur Wehr setzen kann, wer von dieser Informationsweitergabe betroffen ist. Die Regierung habe sich »aus guten Gründen gegen die Einführung eines solchen Rechtsbehelfs entschieden«, sagte Wegge. Begründet wird das damit, dass dieser Rechtsbehelf »ins Leere« laufen würde, da die Entscheidung über die Weitergabe der Daten von ausländischen Gerichten getroffen würde, und diese seien nicht an die Urteile deutscher Gerichte gebunden. Aber auch im Ausland könne man ja Rechtsbehelfe einreichen, tröstete Wegge die Kritiker.
Und davon gibt es einige, etwa den Linke-Abgeordneten Luke Hoß. Er kritisierte, dass mit dem Gesetz »privateste Informationen – wer mit wem telefoniert, wer mit wem Mails schreibt, sogar worüber geschrieben wird – noch leichter EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung« gestellt werden können. Als abschreckendes Beispiel nannte er Ungarn, wo eine »rechtsextreme Regierung« Journalisten, Anwälte und Oppositionelle ausspioniere. Einem solchen Staat all diese Informationen noch leichter auszuhändigen, sei »völlig absurd«. Zudem kritisierte Hoß, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzespaket künftig Verhalten bestrafen will, »das ganz vielleicht irgendwie, irgendwann mal Taten von Terroristen betreffen könnte«. Das Gesetz lasse Menschen als »Terroristen« dastehen, »weil sie Müllsäcke oder Gummibänder gekauft haben«. Ein AfD-Justizministerium werde sich sicher über solche Instrumente freuen.
Dabei klang die Kritik des AfD-Politikers Knuth Meyer-Soltau erst einmal ähnlich. Er bemängelte, dass durch die Gesetzesänderung »der Erwerb von Messern, Seilen oder Fahrzeugen« strafbar sein könne. Durch die Verlagerung der »Tathandlung in den Bereich der subjektiven Vorstellung des Täters« würden alle Käufer von Alltagsgegenständen unter einen Anfangsverdacht gestellt. So bestrafe man »keine Taten mehr, sondern Gedanken«. Die Bundesregierung schleife so »Rücktritt, Schuldprinzip und Bestimmtheitsgrundsatz« und nehme »echten Tätern die letzte rechtsstaatliche Chance, von einer Tat noch strafbefreiend Abstand zu nehmen«. Meyer-Soltaus Forderungen unterschieden sich allerdings deutlich von linken Äußerungen. Er verlangte nämlich Stärkung von Polizei und Geheimdiensten, »freie Hand für unsere Sicherheitskräfte«, Grenzen »dichtmachen« und kompromisslose »Abschiebung aller Gefährder und Straftäter«.
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