Was von Trumps Drohung übrigbleibt
Von Knut Mellenthin
Bild jubelte am 10. Januar: »Teheran brennt!« Inzwischen scheint das Feuer gelöscht. Von Donald Trumps Hilfsversprechen an die Iraner ist nur noch seine Ankündigung übriggeblieben, die Importe aller Länder, die mit der Islamischen Republik »Geschäfte machen«, mit einer 25prozentigen Zollabgabe zu belegen. So postete es der US-Präsident am 12. Januar in seinem eigenen Onlinenetzwerk »Truth Social«. Aber auch diese Absichtserklärung hängt jetzt unerledigt in der Schwebe. Trump ist schon beim nächsten Thema angelangt: Strafzölle gegen die Europäer, die Grönland nicht freiwillig herausrücken wollen.
Die Drohung gegen Irans Handelspartner, die der US-Präsident am Montag voriger Woche in die Welt schickte, gab vom ersten Moment an Rätsel auf. Sie begann mit den Worten »effective immediately«, was man mit »gültig ab sofort« übersetzen könnte, wenn dem nicht juristische und verwaltungsmäßige Gepflogenheiten entgegenstehen würden. Es gibt in den USA unterschiedliche Wege, eine solche Zollabgabe rechtskräftig zu beschließen und anzuordnen. Ein einfaches »Ich will es so!« des Präsidenten gehört nicht dazu. Juristen äußern sogar Zweifel, ob extraterritoriale Sanktionen gegen eine so pauschal definierte Staatengruppe überhaupt zulässig sind. Ein Dekret, mit dem man sich vor Gericht auseinandersetzen könnte, gibt es aber bis heute nicht.
Nach Informationen der Weltbank exportiert der Iran Waren in 147 Staaten – 76 Prozent aller UN-Mitglieder. Das bezog sich auf das Jahr 2022, wird sich aber seither nicht wesentlich geändert haben. Trump unterschied in seinem Posting weder nach der Größe des Handelsvolumens einzelner Staaten mit dem Iran noch nach Waren und Warengruppen. Wer aus der Islamischen Republik nur einen Sack Pistazien einführt, soll genauso bestraft werden wie ein Land, das dort 500 Millionen Barrel Erdöl kauft. Das kann zwar kaum Trumps Intention gewesen sein, aber sein Posting lässt nicht erkennen, dass er darüber nachgedacht hat.
Ein Blick auf die Fakten: China hatte im vergangenen Jahr mit 14,5 Milliarden US-Dollar den größten Anteil an Irans Exporten, gefolgt vom Nachbarland Irak mit 10,5 Milliarden. Auf dem dritten Platz lagen die Vereinigten Arabischen Emirate, die vielfach nur als Zwischenhändler agieren, um die Sanktionen zu umgehen, und die Türkei mit 7,3 Milliarden. Zum Fünften der Rangliste, Afghanistan, das Waren für 2,5 Milliarden Dollar aus dem Iran bezieht, besteht ein deutlicher Abstand. Teherans politisch engster Verbündeter, Russland, nimmt mit einem Warenwert von 1,2 Milliarden Dollar nur den neunten Platz unter den Top ten des iranischen Exports ein. Quelle für diese Zahlen ist die staatliche Zollbehörde der Islamischen Republik (IRICA).
Welchen Umfang hat Irans Außenhandel? Am 2. Januar veröffentlichte IRICA Zahlen für die Zeit vom 21. März – dem iranischen Neujahrsfest – bis zum 22. Dezember 2025. Sie weisen für diese neun Monate ein Handelsvolumen von 85,394 Milliarden US-Dollar aus. Das entspräche auf ein Jahr umgerechnet rund 114 Milliarden Dollar. An der von IRICA angegebenen Summe waren die Importe mit 44,151 und die Exporte mit 41,243 Milliarden Dollar beteiligt. Das bedeutet eine wertmäßige Abnahme der Ausfuhr um 5,78 Prozent und der Einfuhr um 15,23 Prozent. Offensichtlich ist Teheran bemüht, sein Handelsdefizit – das für den von IRICA betrachteten Zeitraum immer noch bei fast drei Milliarden Dollar lag – abzubauen, indem es den Import sehr viel stärker verringert als die Abnahme des Exports.
Zum Vergleich: In ihrem wirtschaftlich besten Jahr, 2011, erzielte die Islamische Republik Exporteinnahmen von mindestens 131 Milliarden US-Dollar, denen Importe im Wert von 68,3 Milliarden gegenüberstanden. Das ergab einen Handelsüberschuss von rund 63 Milliarden Dollar. Irans Erdölproduktion war damals mit 4,5 Millionen Barrel pro Tag auf einem Höchststand, der Ölpreis mit über 100 Dollar pro Barrel ebenfalls.
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