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Aus: Ausgabe vom 17.01.2026, Seite 5 / Inland
Wölfe in der BRD

Bundesregierung nimmt den Wolf ins Visier

»Landwirtschaftliche Existenzen bedroht«: Geschützte Art soll ins Jagdrecht aufgenommen werden
Von Max Ongsiek
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Hätte gerne den Wolf im Fadenkreuz: Ein Jäger auf der Pirsch (Lübeck, 12.11.2017)

Obwohl der Wolf zu den streng geschützten Arten zählt, will die Bundesregierung dessen Abschuss möglich machen. Im Visier hat sie dabei sogenannte Problemwölfe, die zum Beispiel Zäune überwunden und Weidetiere gerissen haben. Am Mittwoch wurde im Bundestag darüber debattiert. Rechtlich ermöglichen soll das Töten ein seit November 2025 vorliegender Gesetzentwurf. »Wo Weidetiere in Gefahr sind, sind landwirtschaftliche Existenzen bedroht«, erklärte Agrarminister Alois Rainer (CSU) in der Plenardebatte.

Tierschützer halten diese Behauptung allerdings für nicht stichhaltig. Zahlen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zufolge ist die Zahl der durch Wölfe getöteten Tiere im Bundesgebiet im Vergleich zwischen 2023 und 2024 um 25 Prozent zurückgegangen. »Das heißt, Herdenschutzmaßnahmen zeigen Wirkung«, sagte Silvester Tamás, Sprecher der Landesarbeitsgruppe Wolf und Luchs beim Naturschutzbund (Nabu) Thüringen, am Mittwoch jW.

Flankenschutz erhielt der Landwirtschaftsminister jedoch von den beiden im Plenum sprechenden SPD-Fraktionsmitgliedern. So betonte Isabel Mackensen-Geis, die Vorlage stärke »Herdenschutz«, schaffe »Rechtssicherheit« und halte am »Schutz des Wolfes« fest. Es gäbe aber Situationen, sagte Esra Limbacher, in denen Herdenschutz allein nicht ausreiche. »In solchen Fällen muss eine Entnahme möglich sein, rechtssicher, schnell und nachvollziehbar.«

Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke warnten hingegen vor Gefahren für den Artenschutz. Die Antwort auf die »realen« Sorgen der Weidetierhalter dürfe nicht »die Flinte« sein, sagte Sascha Wagner von der Linksfraktion. Der Grünen-Parlamentarier Harald Ebner warb für einen verbesserten Herdenschutz: »Es gibt keine Belege dafür, dass eine ungezielte Bejagung von Wölfen Risse reduziert.«

Der Gesetzentwurf bezeichnet die Rückkehr des Wolfes in Deutschland als einen Erfolg der Artenschutzpolitik. Behördenangaben zufolge wurden zuletzt mehr als 1.600 Wölfe gezählt. Mit zunehmender Ausbreitung des Tieres solle allerdings auch das Konfliktpotential in bezug auf Bevölkerung und Weidetierhaltung steigen, heißt es in der Darstellung des Bundeslandwirtschaftsministeriums. So seien im Jahr 2024 bei rund 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Gleichzeitig hätten sich im Jahr 2024 die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland auf rund 23,4 Millionen Euro belaufen.

In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo laut Ministerium ein »günstiger Erhaltungszustand« festgestellt wurde, können die Länder – bei Annahme des Gesetzes – auch die Kontrolle der Bestände über die Jagd ermöglichen. Zudem können sie Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere sich dort schwer vor ihm schützen lassen, etwa mit speziellen Zäunen. So zum Beispiel auf Almen oder Deichen. Aus Sicht des Nabu trage die Gesetzesänderung jedoch kaum zum Schutz von Weidetieren bei. »Wissenschaft und Praxis zeigen, dass eine reguläre Bejagung des Wolfes weder signifikant Nutztierrisse senkt noch Weidetierhalter entlastet«, sagte Marie Neuwald, Nabu-Referentin Wölfe und Beweidung, laut dpa am Mittwoch.

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