17.01.2026
Anschlag auf Nord-Stream-Pipeline
Gericht auf »ukrainischer Spur«
BGH lehnt Haftbeschwerde ab: Keine Immunität bei »geheimdienstlich gesteuerten Gewalttaten«
Von Philip Tassev
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals zum Anschlag auf die Nord-Stream-Gasleitung im September 2022 geäußert. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss, der auf den 10. Dezember datiert ist, lehnt der BGH die Haftbeschwerde des Beschuldigten Serhij K. ab. Der Ukrainer, der Ende November 2025 von den italienischen Behörden in die BRD ausgeliefert wurde, muss somit weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Der Generalbundesanwalt wirft dem Ukrainer vor,...
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