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Aus: Ausgabe vom 17.01.2026, Seite 4 / Inland
Anschlag auf Nord-Stream-Pipeline

Gericht auf »ukrainischer Spur«

BGH lehnt Haftbeschwerde ab: Keine Immunität bei »geheimdienstlich gesteuerten Gewalttaten«
Von Philip Tassev
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals zum Anschlag auf die Nord-Stream-Gasleitung im September 2022 geäußert. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss, der auf den 10. Dezember datiert ist, lehnt der BGH die Haftbeschwerde des Beschuldigten Serhij K. ab. Der Ukrainer, der Ende November 2025 von den italienischen Behörden in die BRD ausgeliefert wurde, muss somit weiterhin in Untersuchungshaft bleiben.

Der Generalbundesanwalt wirft dem Ukrainer vor, »er sei in leitender Funktion als Besatzungsmitglied einer Segelyacht, von der aus Taucher Sprengsätze an drei Rohrleitungen der Nord-Stream-Pipelines anbrachten, an deren Sprengung am 26. September 2022 beteiligt gewesen«. Es bestehe der »Verdacht einer Strafbarkeit des Beschuldigten wegen verfassungsfeindlicher Sabotage in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und mit Zerstörung von Bauwerken«.

Die Verteidigung von Serhij K. hatte Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt und argumentiert, K. habe »funktionelle Immunität«. Der Anschlag auf die Pipelines sei im Kontext des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine durchgeführt worden, in internationalen Gewässern und gegen ein legitimes militärisches Ziel, mit dem Russland seinen Krieg finanziert habe.

Der BGH hat diese Argumentation zurückgewiesen. Serhij K. könne sich »mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf ein kriegsvölkerrechtliches Schädigungsrecht (›Kombattantenprivileg‹) als Rechtfertigungsgrund berufen«, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Und das aus zwei Gründen: Zum einen erfasse dieses »Schädigungsrecht« nicht das verdeckte »Handeln« von Militärangehörigen, zum anderen seien die Nord-Stream-Leitungen zivile Objekte gewesen.

Zwar bleibt das Gericht bei der Benennung von möglichen Auftraggebern vorsichtig – »sollte er an dem Sabotageakt im Auftrag eines Geheimdienstes eines fremden Staates beteiligt gewesen sein« –, doch stellen die Richter fest: Die aus der völkerrechtlichen Staatenimmunität abgeleitete Immunität für »Funktionsträger« gelte bei »geheimdienstlich gesteuerten Gewalttaten nicht«.

Hintergrund ist die These der Bundesanwaltschaft, wonach ein siebenköpfiges Team mit vier Tauchern für die Anschläge eine kleine Segelyacht namens »Andromeda« angemietet habe. Serhij K. soll das Boot gesteuert haben. Ein Rechercheverbund aus ARD, Zeit und Süddeutscher Zeitung hatte im August verbreitet, die Ermittlungen hätten den Verdacht erhärtet, dass die Saboteure vom ukrainischen Staat unterstützt wurden – nicht zuletzt, weil die Gruppe mit echten ukrainischen Pässen, die aber falsche Identitäten auswiesen, ausgestattet war.

Doch nicht jeder hält die »ukrainische Spur« für plausibel. Erfahrene Taucher haben bezweifelt, dass man von einer kleinen Yacht aus die schweren Sprengladungen in etwa 90 Metern Tiefe hätte anbringen können. Dafür seien bestens ausgebildete Spezialisten und tonnenschwere Ausrüstung nötig gewesen.

Und dann ist da noch jener, dessen Name nicht genannt werden darf – zumindest nicht in den Konzernmedien, wie es scheint. Der verdiente Investigativjournalist Seymour Hersh (Massaker von My Lai, Watergate-Skandal, Folter in Abu Ghraib) hatte bereits 2023 unter Berufung auf eigene Geheimdienstquellen berichtet, US-Kampftaucher hätten im Auftrag der CIA die Sprengsätze angebracht – möglicherweise gar unter dem Deckmantel des jährlichen NATO-Manövers »Baltops«, das drei Monate vor der Explosion in der Ostsee stattgefunden hatte.

Dagegen, dass die Hintermänner wirklich in Kiew zu suchen sind, sprechen auch die Aussagen des damaligen US-Präsidenten Joe Biden am 7. Februar 2022, knapp zwei Wochen vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz hatte er angekündigt: »Wenn Russland einmarschiert, das heißt, wenn Panzer oder Truppen erneut die Grenze zur Ukraine überschreiten, dann wird es Nord Stream 2 nicht mehr geben. Wir werden dem ein Ende setzen.« Auf die Frage, wie das geschehen soll, hatte Biden geantwortet: »Ich verspreche Ihnen, dass wir dazu in der Lage sein werden.«

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