Schweiz übernimmt westliche Sanktionslinien
Von Dominic Iten
Kaum war Nicolás Maduro aus dem Verkehr gezogen, beschloss der Schweizer Bundesrat die Sperrung allfälliger Vermögenswerte aus dem Umfeld des abgesetzten venezolanischen Präsidenten. Betroffen sind 37 Personen, um wieviel Geld es geht, bleibt im Dunkeln. Wenig später hat das Aussendepartement (EDA) das Vorgehen der USA verurteilt. Es habe »keine Rechtfertigung für diesen Angriff« vorgelegen, die Gefangennahme von Maduro verstoße gegen das Völkerrecht.
Die zeitliche und inhaltliche Entkopplung von Sanktion und politischer Einordnung ist bemerkenswert: Mit der Vermögenssperre hat die Schweiz die neuen Machtverhältnisse faktisch anerkannt, wodurch die nachgelieferte völkerrechtliche Bewertung an Gewicht verliert – zumal der Bundesrat ausdrücklich erklärte, für eine Sperrung seien »nicht die Gründe für den Machtverlust ausschlaggebend«, ebensowenig »ob der Machtverlust rechtmäßig oder völkerrechtswidrig herbeigeführt wurde«.
Damit bekräftigt die Schweiz jenen außenpolitischen Kurs, den sie in den geopolitischen Wirren der vergangenen Jahre eingeschlagen hat. Dazu gehört auch das moralische Aufladen von Beschlüssen: Man sei bestrebt, Gelder, falls sie sich in künftigen Verfahren als illegal erworben erweisen, der Bevölkerung Venezuelas zugute kommen zu lassen, verkündet das EDA. Nur: Bis aus eingefrorenem Geld tatsächlich Mittel zugunsten der Bevölkerung werden, braucht es belastbare gerichtliche Urteile und ein Rückführungsmodell, das nicht selbst zum politischen Instrument wird.
Wer verhandelt mit wem, wenn in Caracas die Machtfrage ungeklärt ist? Über welche Kanäle soll das Geld fließen, wenn Institutionen korruptionsanfällig sind? Welche Projekte dienen wem – und wer kontrolliert das? Solange diese Fragen offenbleiben, dient das noble Versprechen vor allem der Legitimierung einer taktischen Entscheidung.
Der Strafrechtsprofessor Mark Pieth beschreibt das Vorgehen des Bundesrates gegenüber der NZZ als unnötig. Den Beschluss brauche es eigentlich nicht, Schweizer Banken hätten sich spätestens seit der Verschärfung der US-Außenpolitik von ihren Kunden aus Venezuela trennen müssen. Geld für »Potentaten wie Maduro« zu verwalten, sei laut Geldwäschereigesetz ohnehin untersagt, überdies existieren gegen Venezuela seit Jahren Sanktionen, die auch Vermögenssperren vorsehen.
Stimmt: Banken können Kundenbeziehungen beenden, Konten prüfen, Verdachtsmeldungen erstatten. Unnötig war der Beschluss des Bundesrates trotzdem nicht – er entfaltet seinen Nutzen bloß auf einer anderen Ebene. Private Compliance ist fragmentiert, reversibel und leise; eine staatliche Sperre ist einheitlich, zwingend und vor allem: öffentlich. Der Bundesrat macht aus einer Sorgfaltspflicht eine außenpolitische Botschaft. Diese richtet sich weniger an venezolanische Akteure als an Partnerstaaten und Märkte, die den Schweizer Finanzplatz seit Jahren darauf prüfen, ob er im Zweifel mitzieht oder ausschert.
Die Schweiz agiert nun schon seit Jahren in einem Modus, in dem sie westliche Sanktions- und Finanzlinien eher übernimmt als konterkariert – man denke nur an die lautstarke Verurteilung des russischen Einmarschs in die Ukraine und die umgehende Übernahme der westlichen Sanktionen gegen Putin. Dass dieser Modus kaum noch in Frage gestellt wird, zeigte nicht zuletzt das Timing im Falle Venezuela: Der Bundesrat entschied binnen zwei Tagen – die nachgelieferte Verurteilung des Angriffs ändert daran wenig.
Die Schweiz trennt die Ebenen: eine völkerrechtliche Verurteilung ohne erkennbare Konsequenz – parallel dazu eine Maßnahme, welche die neuen Machtverhältnisse materiell absichert. Das mag juristisch sauber sein – politisch ist es eine Bankrotterklärung der eigenen Rhetorik. Wer sich ständig auf Völkerrecht, Gewaltverbot und territoriale Integrität beruft, kann nicht gleichzeitig erklären, dass die Rechtmäßigkeit eines Machtwechsels für die außen- und finanzpolitischen Konsequenzen irrelevant sei.
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