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Aus: Ausgabe vom 10.01.2026, Seite 5 / Inland
Münchner Verkehrsgesellschaft

Bundeswehr-Tram vor Gericht

Straßenbahnfahrer klagt gegen Müncher Verkehrsgesellschaft, die von ihm verlangt, Bahn mit Bundeswehr-Werbung zu fahren
Von Susanne Knütter
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Straßenbahnen sind Sympathieträger. Kinder freuen sich, wenn eine um die Ecke biegt. Sie winken ihnen zu, die Fahrer winken zurück. Straßenbahnen in Camouflageoptik herumfahren zu lassen und einen nichtmilitärische Berufe herabwürdigenden Spruch darauf zu plazieren, dient nicht nur der Rekrutierung neuer Soldaten, sondern sorgt auch für eine Gewöhnung an die Bundeswehr – mit all ihren Zwecken. In fast jeder größeren Stadt müssen Tramfahrer inzwischen Straßenbahnen mit Bundeswehr-Werbung und dem Spruch »Mach, was wirklich zählt« lenken. Drei in München wollen sich daran nicht beteiligen. Vor ziemlich genau einem Jahr übergaben sie der Münchner Verkehrsgesellschaft eine schriftliche Erklärung, in der sie darlegten, warum sie die Bundeswehr-Tram nicht fahren möchten. Als Pazifisten könnten sie es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, mit ihrer Arbeitsleistung und ihrem Gesicht für etwas zu werben, das sie für falsch und »eine Gefährdung unserer Zukunft« halten: »das Fördern von Kriegsbereitschaft und Krieg«.

Daraufhin gab es Personalgespräche, aber keine schriftliche Stellungnahme, worum die Beschäftigten mehrmals baten. Ansonsten blieb es ruhig. Zumindest augenscheinlich. Tatsächlich war da täglich die Belastung bei Schichtbeginn: Wird gleich die Straßenbahn 2804 um die Ecke fahren? Die Tramfahrer bekommen zwar viel Zuspruch, aber bisher hat ihr Vorbild – auch bundesweit – keine Nachahmer gefunden. Zumindest ist nichts davon bekannt. Ende Mai war es dann soweit. Michael Niebler, einer der drei Fahrer, musste die Bundeswehr-Tram übernehmen, meldete der Leitstelle aber sofort sein Problem und schlug einen Tausch vor, wie Gewerkschafterin Hedwig Krimmer gegenüber jW erläuterte. Die Fahrgäste informierte er per Durchsage, dass er das Fahren der Bundeswehr-Tram nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne. Sie könnten sich bei der MVG beschweren – entweder über die Bundeswehr-Tram oder über ihn. Wenige Haltestellen später konnte er in ein anderes Fahrzeug der gleichen Linie wechseln. Die Fahrgäste haben von dem Tausch vermutlich nichts mitbekommen.

Obwohl die Leitstelle unproblematisch eine Lösung gefunden hatte, erhielt Niebler Mitte August von der MVG schließlich eine Ermahnung. Das ist keine Abmahnung, die bei Wiederholung zu Kündigung führen kann. Dennoch schätzten Verdi und der DGB-Rechtsschutz ein, dass diese Ermahnung den Charakter einer Abmahnung hat. Die MVG wirft ihm darin schwere Verstöße gegen den Arbeitsvertrag vor. Zum Beispiel eine Verspätung von anderthalb Minuten an der zweiten Haltestelle. Aus Perspektive eines Fahrgasts geradezu lachhaft. Staus, die Probleme für Rollstuhlfahrer, plötzliche Ausfälle von Fahrern verursachen regelmäßig längere Verzögerungen. Weiterer Vorwurf: Niebler hätte der Leitstelle kommuniziert, mit der Geschäftsführung habe es eine Absprache gegeben, was der Kollege jedoch bestreitet. Falsch auch die Behauptung der MVG, sie hätte den Kollegen schriftlich darauf hingewiesen, dass man keine Ausnahmen für einzelne Mitarbeiter mache. Ein Vorwurf, den sie gegenüber jW schon nicht mehr aufrechterhält. Auf Nachfrage ist nur noch von »persönlichen Gesprächen mit den betroffenen Mitarbeitern« die Rede. Dennoch: Die MVG pocht auf ihr Direktionsrecht.

Der DGB Rechtsschutz argumentiert mit dem Grundgesetz, wonach das Direktionsrecht des »Arbeitgebers« bei Gewissensfragen eingeschränkt ist. Niebler geht mit gewerkschaftlicher Unterstützung deshalb nun gerichtlich gegen die Ermahnung vor. Damit wird die Bundeswehr-Tram am 22. Januar erstmals Thema vor dem Arbeitsgericht München sein. Und die Frage, was mehr wiegt: das Direktionsrecht des Unternehmens oder der Gewissenskonflikt des Beschäftigten.

Es ist ein Konflikt, den die Münchner Verkehrsgesellschaft ohne die Bundeswehr-Werbung nicht hätte. Aber die redet sich heraus. Nicht die MVG oder die Stadtwerke München würden für die Bundeswehr werben. Wie andere Unternehmen auch habe die Bundeswehr »die Werbefläche regulär beim Vermarkter gebucht. Das ist in mehreren Städten schon länger der Fall.« Vor der voll folierten Tram habe die Bundeswehr Werbung an den Banden der Trambahn gebucht. Und auch dagegen gab es damals Protest. Von Michael Niebler.

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