08.08.2025
Karlsruhe erlaubt Spionagesoftware
Staatstrojaner: Zügel bleiben locker
Datenschützer erzielen mit Verfassungsbeschwerde Teilerfolg. Spionage per Software erlaubt, aber nur bei schweren Straftaten
Von Kristian Stemmler
Ermittler dürfen weiter heimlich auf Computern und Smartphones herumschnüffeln, Mails oder Chatverläufe mitlesen – und das künftig mit höchstrichterlichem Segen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Einsatz sogenannter Staatstrojaner, wie die von staatlichen Stellen auf Endgeräten installierte Schadsoftware auch genannt wird, in einem am Donnerstag publizierten Beschluss für weitgehend verfassungskonform erklärt. Lediglich den Katalog der Straftaten, di...
Artikel-Länge: 3437 Zeichen


