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08.08.2025
Karlsruhe erlaubt Spionagesoftware

Staatstrojaner: Zügel bleiben locker

Datenschützer erzielen mit Verfassungsbeschwerde Teilerfolg. Spionage per Software erlaubt, aber nur bei schweren Straftaten

Von Kristian Stemmler
Ermittler dürfen weiter heimlich auf Computern und Smartphones herumschnüffeln, Mails oder Chatverläufe mitlesen – und das künftig mit höchstrichterlichem Segen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Einsatz sogenannter Staatstrojaner, wie die von staatlichen Stellen auf Endgeräten installierte Schadsoftware auch genannt wird, in einem am Donnerstag publizierten Beschluss für weitgehend verfassungskonform erklärt. Lediglich den Katalog der Straftaten, di...

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