27.12.2004
Wende im deutschen Entmündigungsrecht?
Im Bundestag stehen gegenwärtig zwei Gesetzentwürfe für mehr Patientenrechte zur Debatte. Experten und Verbände hoffen auf Verbesserungen für Psychiatriepatienten und unheilbar Kranke
Von Matthias Pfeiffer
»Frei« oder »natürlich«? Das ist der Knackpunkt bei der aktuellen Reform des Paragraphen 1896 BGB. Dieser regelt die Einsetzung der Betreuung für eine geschäftsunfähige Person – sprich deren Entmündigung. Reformbedarf sehen die Gesetzgeber wegen des enormen Kostendrucks im psychiatrischen Bereich. Seit 1992 das alte »Entmündigungsrecht« in »Betreuungsrecht« umgetauft wurde, explodierte die Zahl der Entmündigten von rund 400000 auf über eine Million. Die entsprechend...
Artikel-Länge: 4679 Zeichen


