Zum Inhalt der Seite
27.12.2004

Wende im deutschen Entmündigungsrecht?

Im Bundestag stehen gegenwärtig zwei Gesetzentwürfe für mehr Patientenrechte zur Debatte. Experten und Verbände hoffen auf Verbesserungen für Psychiatriepatienten und unheilbar Kranke

Von Matthias Pfeiffer
»Frei« oder »natürlich«? Das ist der Knackpunkt bei der aktuellen Reform des Paragraphen 1896 BGB. Dieser regelt die Einsetzung der Betreuung für eine geschäftsunfähige Person – sprich deren Entmündigung. Reformbedarf sehen die Gesetzgeber wegen des enormen Kostendrucks im psychiatrischen Bereich. Seit 1992 das alte »Entmündigungsrecht« in »Betreuungsrecht« umgetauft wurde, explodierte die Zahl der Entmündigten von rund 400000 auf über eine Million. Die entsprechend...

Artikel-Länge: 4679 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90