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23.12.2004

Vom Luxus, keine Kinder bekommen zu müssen

Finanzierung von Verhütungsmitteln für Sozialhilfeempfängerinnen ist rechtlich nicht klar geregelt und offenbar Auslegungssache

Von Gisela Notz
Seit dem Januar 2004 ist die Finanzierung von Verhütungsmitteln für Sozialhilfeempfängerinnen nicht mehr klar geregelt. Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) stehen sich zwei gegensätzliche Bestimmungen gegenüber. Während der Paragraph 36 des Bundessozialhilfegesetzes grundsätzlich eine Hilfe zur Familienplanung vorsieht, erhalten Sozialhilfeempfängerinnen laut GMG nur noch die Leistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu gehören...

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