jW-Chefredaktion protestiert gegen Hausverbot für Journalisten an der Humboldt-Universität

jW-Chefredakteur Nick Brauns forderte am Freitag die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin, Julia von Blumenthal, dazu auf, ein gegen einen Journalisten der jungen Welt verhängtes Hausverbot wieder aufzuheben:
Sehr geehrte Frau Professorin von Blumenthal,
mit Erstaunen und Empörung haben wir erfahren, dass Sie gegen einen Journalisten unserer Tageszeitung junge Welt ein dreijähriges Hausverbot für die Liegenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin verhängt haben.
In Ihrem Schreiben vom 23. Juni 2025 an unseren Mitarbeiter M. G. beschuldigen Sie diesen, sich am 16. April 2025 an einer Hörsaalbesetzung auf dem Campus Nord beteiligt zu haben. Sie schreiben weiter: »Die Dauer des Hausverbotes ist im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsabwägung zunächst auf etwa drei Jahre beschränkt worden, um im Sinne der Prävention darauf hinzuwirken, die Universität zukünftig vor Ihren schädlichen Handlungen zu schützen.«
M. G. war am 16. April 2025 als Journalist – gekennzeichnet durch eine gelbe Presseweste der Verdi-Mediengewerkschaft DJU und mit seinem Presseausweis – in den Räumlichkeiten der Humboldt-Universität, um über die Hörsaalbesetzung und polizeiliche Maßnahmen zu berichten. Zusammen mit zwei weiteren Journalisten wurde er vor der Räumung des besetzten Hörsaals von der Polizei festgenommen und für die Dauer der polizeilichen Maßnahmen festgehalten. Auch die Polizei hatte demzufolge klar erkannt, dass Herr G. und seine beiden Kollegen nicht zu den Besetzern gehörten, sondern als Journalisten vor Ort waren. Nach unserer Kenntnis haben Sie entsprechend auf eine Anzeige gegen Herrn G. und die beiden anderen Journalisten verzichtet.
Ich möchte mich daher in aller Schärfe dagegen verwehren, dass Sie unserem Mitarbeiter nun »schädliche Handlungen« unterstellen. Sind Sie wirklich der Auffassung, dass Journalismus – die Berichterstattung über eine studentische Protestaktion sowie das polizeiliche Vorgehen – »schädliche Handlungen« darstellt, vor denen die Universität geschützt werden muss?
In der Hoffnung, dass es sich bei dem Schreiben an Herrn G. um ein Versehen handelt, fordere ich Sie auf, das gegen unseren Mitarbeiter und gegebenenfalls gegen weitere Journalisten verhängte Hausverbot unverzüglich wieder aufzuheben, damit Herr G. auch zukünftig über Themen rund um die Humboldt-Universität berichten kann.
Pressefreiheit sollte auch an der Humboldt-Universität zu Berlin gelten. (…)
Der Revolutionäre Freundschaftsbund e. V. (RFB) warnt vor einem antikommunistischen Gesetz in der Tschechischen Republik:
(…) Entgegen weltweit anerkannten Prinzipien über Menschenrechte und Meinungsfreiheit in der UN-Charta verabschiedete die Abgeordnetenkammer des tschechischen Parlaments eine neue Fassung des Strafgesetzbuches, die Kommunisten offen kriminalisiert. Zukünftig wird es ein Verbot der »Unterstützung und Förderung der kommunistischen Bewegung« in der Tschechischen Republik geben, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden kann. (…) Die Kommunistische Partei Böhmens und Mährens (KSČM), gegen die sich dieses Gesetz vor allem richtet, erkennt die neue Verschärfung des Antikommunismus als Abbild ähnlicher Versuche in anderen antikommunistisch geprägten Ländern. Das Gesetz erzeugt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Betätigungsverbot der KSCM und anderer Organisationen. (…)
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