Gegründet 1947 Freitag, 6. Juni 2025, Nr. 129
Die junge Welt wird von 3011 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 03.06.2025, Seite 1 / Inland
Asylverfahren

Zurückweisung nach Polen untersagt

Berlin: Verwaltungsgericht ordnet »Dublin-Verfahren« an. Bundespolizei handelte rechtswidrig
Von Marc Bebenroth
Grenzkontrollen_Pole_86005988.jpg
»Soll’n wir sie reinlassen?«: Bundespolizisten stehen in Frankfurt an der Oder (Symbolbild, 11.5.2025)

Gerichte, die nicht gemäß der Grenzpolitik der Regierung urteilen – jenseits des Atlantiks sorgt das für laute Verstimmung bei den Amtsinhabern. Hierzulande dürfte zumindest dem Koalitionspartner CSU deutlich missfallen, dass die BRD Asylsuchende an der Grenze nicht einfach zurückweisen darf. Statt dessen muss bei Asylgesuchen auf deutschem Staatsgebiet ein sogenanntes Dublin-Verfahren begonnen und abgeschlossen werden, wie das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren von drei Menschen aus Somalia entschieden hat.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Montag handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu einer entsprechenden Neuregelung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Dieser hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt Anfang Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Für die Union zählen die Maßnahmen zur Einschränkung des Zuzugs nach Deutschland zu den zentralen Vorhaben der neuen Regierung.

Die Eilanträge hatten zwei Männer und eine Frau gestellt, die mit dem Zug aus Polen kommend am 9. Mai von der Bundespolizei am Bahnhof Frankfurt (Oder) gestoppt worden waren. Den Beamten gegenüber hatten sie angegeben, Asyl in der BRD beantragen zu wollen. Dennoch hat die Bundespolizei sie laut Gericht noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen, da sie aus einem »sicheren Drittstaat« eingereist seien. Die Beschlüsse in den Eilverfahren können nach Gerichtsangaben nicht angefochten werden.

Zur Begründung der Entscheidungen hieß es, dass sich die BRD nicht darauf berufen kann, Asylverfahren nach der »Dublin-Verordnung« der EU angesichts einer behaupteten Notlage – schon gar keine »nationale Notlage« – unterlassen zu dürfen. Genau das aber hatte die Bundesregierung in dem Verfahren getan, sagte die Sprecherin am Montag. Das Gericht erklärte, es fehle dafür »an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung«.

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

Dieser Artikel gehört zu folgenden Dossiers:

Mehr aus: Inland

                                                                   junge Welt stärken: 1.000 Abos jetzt!