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Aus: Ausgabe vom 30.05.2025, Seite 1 / Kapital & Arbeit
Handelskonflikt

Bundesgericht blockiert Trumps Zölle

Justiz hält Berufung auf Notstandsgesetz für illegal. Berlin und Brüssel verhandeln weiter mit USA
Von Jörg Kronauer
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Eine Reihe Klagen gibt es gegen die Trumpsche Zollpolitik: Containerhafen in Savannah, Georgia

US-Präsident Donald Trump hat mit seiner Zollpolitik einen herben Rückschlag erlitten. Wie ein Bundesgericht, das Gericht für Internationalen Handel (ITC), entschied, sind fast alle von der Trump-Administration verhängten Zölle illegal und müssen aufgehoben werden. Das Gericht stufte Trumps Begründung insbesondere auch für die Zölle, die er am 2. April gegen nahezu alle Staaten weltweit verhängt hatte, als unzulässig ein. Der US-Präsident hatte sich dabei auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 berufen, das es ihm erlaubt, Wirtschaftssanktionen zu ergreifen, wenn »eine ungewöhnliche und außergewöhnliche Bedrohung« für die Vereinigten Staaten vorliegt. Diese Möglichkeit zu nutzen, um »einen unbegrenzten Aufschlag auf Waren aus praktisch jedem Land zu verhängen«, sei allerdings unzulässig, heißt es laut AFP in der Urteilsbegründung. Das Gericht setzte der Trump-Regierung eine Frist von zehn Tagen, um die Zölle aufzuheben.

Die US-Regierung nimmt das Urteil freilich nicht hin und will in Berufung gehen. Regierungssprecher Kush Desai behauptete, es sei »nicht Sache nicht gewählter Richter«, dem Präsidenten vorzuschreiben, »wie ein nationaler Notfall angemessen zu handhaben« sei. Präsidentenberater Stephen Miller, selbst im Trumpisten-Milieu als Hardliner bekannt, sprach sogar von einem »Justizputsch«, der »außer Kontrolle« geraten sei. Die Äußerungen wecken Zweifel, ob Trump sich im Falle einer letztinstanzlichen Niederlage einem ihm missliebigen Urteil fügen wird. Damit spitzt sich der Konflikt mit der Justiz, deren Zuständigkeit das Weiße Haus bereits mehrmals in Frage gestellt hat, weiter zu.

Berlin und Brüssel vermieden jegliches Triumphgeheul. Die EU-Kommission kommentierte das Urteil nicht. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums äußerte lediglich, man setze »weiter darauf«, eine »für beide Seiten gute Lösung« in den Zollverhandlungen zwischen EU und USA zu erzielen. Unabhängig von dem aktuellen Urteil sind noch eine Reihe weiterer Klagen gegen die Trumpsche Zollpolitik anhängig. Ihr Ausgang ist ungewiss.

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