26.05.1998
Ein Alptraum für die Betroffenen
Das geplante Gesetz über NS-Unrecht verhöhnt die Opfer
Am 4. März 1998 wurde in erster Lesung beraten, daß alle NS-Unrechtsurteile durch den Deutschen Bundestag aufgehoben werden. Dazu hatten verschiedenee Gesetzentwürfe vorgelegen. Es herrschte Einigkeit, daß das Gesetz am 8. Mai verabschiedet werden sollte. Dies scheiterte, weil der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Norbert Geis plötzlich die Urteile des Reichskriegsgerichts und der übrigen Militärgerichte doch nicht aufheben lassen wol...
Artikel-Länge: 1732 Zeichen


