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07.02.2025
Budapest-Komplex

Auslieferung rechtswidrig

Bundesgerichtshof: Überstellung von Antifaschistin Maja T. nach Ungarn »tiefgreifender Grundrechtseingriff«

Von Lou Brenner
Die Auslieferung der Antifaschistin Maja T. an die ungarischen Behörden im Juni 2024 war rechtswidrig. Die Überstellung der im »Budapest-Komplex« Angeklagten stelle einen »tiefgreifenden Grundrechtseingriff dar«, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Durch diese sei das in der EU-Grundrechtecharta verbriefte Verbot von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung missachtet worden...

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